Bei Grenzkontrollen in der Oberpfalz stößt die Bundespolizei auf verbotene Pyrotechnik. Mehrere Reisende müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz verantworten.

Grenzkontrollen mit hohem Fund
Bundespolizei. Am vergangenen Wochenende vom 13. bis 14. Dezember 2025 stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen in Waidhaus und Waldsassen zahlreiche Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz fest. Insgesamt beschlagnahmten die Einsatzkräfte rund 18 Kilogramm verbotene und erlaubnispflichtige Pyrotechnik. In allen Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet.
Neun Kilogramm im Auto entdeckt
Am Sonntagmittag kontrollierten Bundespolizisten in Waldsassen einen 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen nach dessen Einreise aus Tschechien. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs entdeckten die Beamten im Stauraum unter der Beifahrersitzbank eine größere Menge verbotener Feuerwerkskörper.
Sichergestellt wurden insgesamt neun Kilogramm Pyrotechnik, darunter zwei Kugelbomben sowie rund 600 Böller der Kategorie F4. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur mit einer speziellen sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden und sind in der Regel ausschließlich für geschultes Fachpersonal zugelassen. Der Mann räumte Besitz und Einfuhr ein, konnte jedoch keine entsprechende Genehmigung vorweisen. Die Pyrotechnik wurde beschlagnahmt, anschließend durfte der 29-Jährige seine Reise fortsetzen.
Weitere Verstöße am selben Wochenende
Bei zehn weiteren Kontrollen stellten die Beamten in Waidhaus und Waldsassen zusätzliche neun Kilogramm erlaubnispflichtiger beziehungsweise verbotener Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sicher. Auch in diesen Fällen wurden Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet und die Pyrotechnik eingezogen.
Bundespolizei warnt vor Kauf im Ausland
Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt erneut eindringlich vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien. Der vermeintlich günstige Einkauf auf grenznahen Märkten endet häufig mit einer Strafanzeige. Allein im Jahr 2024 stellten die Beamten mehr als 800 Kilogramm illegale Pyrotechnik sicher.
Erlaubt sind in Deutschland ausschließlich Feuerwerkskörper mit gültiger BAM- und CE-Zulassung sowie deutscher Gebrauchsanweisung. Produkte der Kategorien F3 und F4 dürfen nur mit behördlicher Genehmigung eingeführt, gelagert oder verwendet werden. Zudem befinden sich zunehmend gefälschte Prüfzeichen im Umlauf, die auch bei vermeintlich legalen Artikeln zu empfindlichen Geldstrafen führen können.
Die Bundespolizei rät daher dringend, Feuerwerkskörper ausschließlich im legalen Fachhandel in Deutschland zu kaufen, um rechtliche Konsequenzen und schwere Verletzungen zu vermeiden.
