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Bundespolizei Waidhaus – Waffen, Böller und Haftbefehle

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Kontrollstelle Ulrichsberg Nord Grenzkontrollen Foto Bundespolizei

Am vergangenen Wochenende (4. – 6. Oktober) ergänzten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus ihre Asservatenkammer erneut um drei verbotene Waffen und 420 erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper. Sie stellten die verbotenen Gegenstände bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus sicher und leiten nun Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz ein.  Zwei per Haftbefehl gesuchte Männer konnten ihre Justizschulden bezahlen und weiterreisen.

Beamte erwischten am Freitagabend einen 30-jährigen Deutschen an der A6 bei Waidhaus mit einem Schlagring und 420 erlaubnispflichtigen Böllern im Gepäck. Die Beamten stellten die verbotenen Gegenstände sicher. Sie dienen jetzt als Beweisstücke in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz.

Nur kurze Zeit später erwischten die Beamten einen 22-jährigen Kasachen mit einem verbotenen Springmesser. Bei einer Nachschau im Kofferraum spitzte Ihnen das Messer entgegen und landete schnurstracks in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion. Die Bundespolizei erstattet Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Auch ein 25-jähriger Russe wollte nicht unbewaffnet nach Deutschland einreisen und musste den Grenzbeamten ein verbotenes Reizstoffsprühgerät überlassen. Die im Rucksack gelagerte Waffe ist jetzt Teil eines Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Waffenbesitzer.

Die Grenzkontrollen an der A6 führten am Wochenende auch zur Vollstreckung von zwei Haftbefehlen.

Ein 37-jähriger Tscheche hatte noch offene Justizschulden aus zwei Gerichtsverfahren und schaffte es damit auf die Fahndungslisten der Staatsanwaltschaften Regensburg und Würzburg. Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatten die Amtsgerichte Regensburg und Würzburg den 37-Jährigen zu insgesamt 3.800 Euro Strafe verurteilt. Da er den Betrag bei der Bundespolizei Waidhaus bezahlen konnte, entging er der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von knapp drei Monaten und konnte weiterreisen.

Auch ein 52-jähriger Deutscher bezahlte seine Justizrechnung bei der Bundespolizei und blieb somit auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen verurteilte ihn wegen Betruges im August 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro, die er bis jetzt nicht bezahlt hatte.

Beamte der Bundespolizei kontrollierten den gesuchten Straftäter nun an der A6 bei Waidhaus und nahmen ihn fest. Bereitwillig bezahlte er seine Justizschulden und entkam somit der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen.