Am Wochenende (17. – 21. Mai) konnten Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus fünf Männer und eine Frau festnehmen. Sie wurden mittels Haftbefehl gesucht. Insgesamt hatten die Straftäter Justizschulden in Höhe von 12.000 Euro offen. Doch nicht jeder konnte bezahlen.

Am Donnerstag gingen den Beamten gleich zwei gesuchte Straftäter ins Netz. Ein 54-jähriger Moldauer wurde vom Amtsgericht Stuttgart im Februar 2020 wegen unerlaubten Aufenthalts zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Die im Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe musste der zahlungswillige Moldauer aber nicht antreten. Sein Neffe bezahlte die Justizschulden bei der Polizeiinspektion Neu-Isenburg und ermöglichte seinem Onkel somit die Weiterreise.

Auch bei einem 36-jährigem Rumänen konnten die Zivilfahnder eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Traunstein feststellen.  Das Amtsgericht Rosenheim hatte den Verkehrssünder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Da er bereitwillig bezahlte blieb ihm die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen erspart und er konnte seine Reise fortsetzen.

Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat die Staatsanwaltschaft Regensburg nach dem 32-jährigem Vietnamesen gesucht, den die Bundespolizeifahnder am Freitagabend erwischten. Das Amtsgericht Regensburg setzte die Geldstrafe auf 2.000 Euro fest. Der 32-Jährige bezahlte seine Justizschulden bei der örtlichen Dienststelle der Bundespolizei und konnte somit weiterreisen.

Auch am Sonntag waren die Beamten äußerst erfolgreich. Gleich drei Haftbefehle wurden vollstreckt. In den frühen Morgenstunden kontrollierten die Fahnder einen 62-Jährigen Insassen eines Fernreisebusses. Der Slowake wurde von der Staatsanwaltschaft Verden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr mittels Haftbefehl gesucht. Er bezahlte seine Schulden und konnte weiterreisen.

Anders erging es einem 34-jährigem Polen. Er wurde am Sonntagabend in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert. Die Zivilfahnder stellten bei ihm gleich zwei Haftbefehle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis fest. Der notorische Verkehrssünder hatte seine Justizschulden in Höhe von 6.500 Euro bisher nicht beglichen. Die Staatsanwaltschaften Neubrandenburg und Bremen suchten ihn daher mittels Haftbefehl. Da er seine Schulden auch diesmal nicht bezahlte muss er nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 230 Tagen antreten.

Den letzten Haftbefehl für das Wochenende vollstreckten die Bundespolizisten aus Waidhaus in den späten Abendstunden. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte den 44-jährigen Tschechen ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die auferlegte Geldstrafe des Amtsgerichts Rosenheim bezahlte er noch vor Ort und wurde somit auf freiem Fuß belassen.

Bericht der Bundespolizei Waidhaus