Grenzkontrollen an der A6 führen zu umfangreichen Funden gefährlicher Gegenstände. Die Beamten leiteten Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen ein.

Gezielte Kontrolle von drei Jugendlichen
Die erste Kontrolle betraf einen Pkw mit drei 18-jährigen deutschen Insassen. Auf Nachfrage der Polizeibeamten gaben die Jugendlichen bereitwillig zu, verbotene Gegenstände mitzuführen. Bei der anschließenden Durchsuchung eines Rucksacks auf der Rücksitzbank stießen die Beamten auf mehrere waffenrechtlich relevante Gegenstände. Zwei der Jugendlichen führten jeweils einen Schlagring sowie ein Einhandmesser mit sich. Ein dritter Insasse hatte neben einem Schlagring und einem Einhandmesser zusätzlich einen Teleskopschlagstock mit der Aufschrift „Police“ im Gepäck.
Weitere Funde bei zwei Männern
Im weiteren Verlauf kontrollierten die Beamten zwei weitere deutsche Staatsangehörige im Alter von 18 und 20 Jahren, die ebenfalls in einem Fahrzeug unterwegs waren. Der 20-Jährige verneinte zunächst die Frage nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen. Die Durchsuchung widerlegte jedoch seine Aussage. Die Beamten stellten zehn pyrotechnische Gegenstände der erlaubnispflichtigen Kategorie F4 („Titan 5“), zwei als Taschenlampe getarnte Elektroimpulsgeräte sowie zwei als Lippenstift getarnte Elektroimpulsgeräte sicher. Zudem fanden sie einen Joint.

Alle Gegenstände konnten dem Mann zugeordnet werden. Ein 18-jähriger Mitfahrer gab hingegen an, entsprechende Gegenstände mitzuführen. Die Beamten fanden in einer Damenhandtasche auf der Rücksitzbank sowie im Kofferraum – dort in Socken eingewickelt – insgesamt drei Elektroimpulsgeräte ohne erforderliche Zulassung, darunter ebenfalls als Taschenlampe und Lippenstift getarnte Ausführungen.
Bilanz der Sicherstellungen und weitere Maßnahmen
Die Bundespolizei stellte sämtliche Gegenstände sicher. Gegen die beiden Männer wurden Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie das Konsumcannabisgesetz gefertigt. Alle aufgefundenen Gegenstände unterliegen den Bestimmungen des deutschen Waffenrechts und ergänzen nun den Fundus in der Asservatenkammer der Bundespolizei. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten alle kontrollierten Personen ihre Reise fortsetzen.
Beispiele sichergestellter Gegenstände:
Schlagringe, Einhandmesser, Teleskopschlagstock, nicht zugelassene Elektroimpulsgeräte (teils getarnt), illegale Böller, Cannabis.
