Ein junger Iraker, der bereits an der Schweizer Grenze abgewiesen werden sollte, hat sich am Mittwochabend am Bahnhof Weiden gestellt. Der Jugendliche war aus einer Einrichtung in Singen geflohen, um zu seinem Bruder in der Oberpfalz zu gelangen.

 

Von der Schweizer Grenze bis nach Weiden

Die Irrfahrt des 17-jährigen Irakers begann bereits am Mittwochmittag (04.03.2026) in Konstanz. Dort war er von der Bundespolizei bei der unerlaubten Einreise aus der Schweiz gestoppt worden.

  • Die Flucht: Da der Minderjährige zurückgewiesen werden sollte, brachten ihn die Behörden vorerst in einer Jugendeinrichtung in Singen unter. Doch noch am selben Abend verließ er diese heimlich.

  • Das Ziel: Mit dem Zug reiste er quer durch Süddeutschland nach Weiden i.d.OPf., wo sein Bruder bereits seit mehreren Jahren lebt. Gemeinsam mit diesem suchte er schließlich das Bundespolizeirevier am Weidener Bahnhof auf.

 

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Foto: Symbolbild

 

Als vermisst ausgeschrieben

Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten in Weiden fest, dass der Jugendliche bereits als vermisst gemeldet war. Er gab an, zuvor auf der Ladefläche eines Lastwagens nach Deutschland gekommen zu sein, was die Ermittler jedoch im Abgleich mit den Erkenntnissen aus Konstanz präzisierten.

Rechtliche Schritte und Verbleib

Gegen den 17-Jährigen wird nun wegen versuchter unerlaubter Einreise ermittelt.

  • Inobhutnahme: Die Bundespolizisten nahmen den Jugendlichen in Gewahrsam und übergaben ihn dem zuständigen Jugendamt.

  • Entscheidung: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde informiert. Die Behörde muss nun prüfen, ob eine Zurückweisung in die Schweiz erfolgt oder ob der Minderjährige bei seinem Bruder in der Region bleiben darf.


📋 Kompakt-Faktencheck: Fall Weiden / Konstanz

Detail Fakten
Person 17-jähriger Iraker
Ort der Meldung Bundespolizeirevier Bahnhof Weiden
Vorgeschichte Feststellung in Konstanz (Mittwochmittag), Flucht aus Singen.
Status Als vermisst ausgeschrieben; Ermittlungsverfahren läuft.
Aktueller Aufenthalt In Obhut des Jugendamtes.
Zuständige Behörde Bundespolizeiinspektion Waidhaus / BAMF.