Ein 44-jähriger Kleintransporter-Fahrer wurde am Mittwochmorgen bei der Einreise aus Tschechien gestoppt. In seinem Armaturenbrett entdeckten die Beamten eine gefährliche Waffe, die nach deutschem Recht strikt verboten ist.
Fund im Armaturenbrett: Klingenlänge entscheidend
Gegen 08:30 Uhr kontrollierten Fahnder der Bundespolizei am Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg einen polnischen Kleintransporter. Bei der Überprüfung des 44-jährigen ukrainischen Fahrers kam die Frage nach verbotenen Gegenständen auf.
Der Mann zeigte sich kooperativ, händigte den Beamten jedoch ein Springmesser aus, das griffbereit in einer offenen Ablage des Armaturenbrettes lag. Bei der Vermessung stellten die Polizisten eine Klingenlänge von 9,5 Zentimetern fest. Damit überschreitet das Messer die gesetzlichen Grenzwerte deutlich und gilt als verbotener Gegenstand.

Bundespolizei – Strafverfahren nach dem Waffengesetz
Die Bundespolizisten stellten das Messer sicher und leiteten gegen den 44-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung durfte der Mann seine Reise fortsetzen – allerdings ohne sein Messer.
📋 Kompakt-Faktencheck: Waffenfund Furth im Wald
| Details | Information |
| Ort | Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg |
| Zeit | Mittwoch, 04.02.2026, 08:30 Uhr |
| Gegenstand | Springmesser (9,5 cm Klinge) |
| Beteiligter | 44-jähriger Ukrainer (Fahrer Kleintransporter) |
| Konsequenz | Sicherstellung & Strafanzeige (WaffG) |
