Ein grausiger Fund in Burglengenfeld rief am Samstagnachmittag die Polizei auf den Plan. Zeugen meldeten die mutmaßliche Schlachtung eines Lamms ohne Betäubung. Die Beamten griffen ein, stellten ein weiteres Tier sicher und leiteten Strafverfahren gegen zwei Männer ein.

Lamm ohne Betäubung getötet
Gegen 17:15 Uhr am Samstag (04.04.2026) eilten Einsatzkräfte zu einer Örtlichkeit im Stadtgebiet von Burglengenfeld, nachdem aufmerksame Zeugen den Verdacht einer illegalen Schlachtung geäußert hatten. Vor Ort bestätigte sich das Szenario: Die Polizisten fanden ein totes Lamm auf, dessen Kopf bereits abgetrennt war. Nach ersten Erkenntnissen und eigenen Angaben der angetroffenen Männer wurde das Tier ohne die gesetzlich vorgeschriebene Betäubung geschlachtet. Eine Ausnahmegenehmigung für eine religiöse Schlachtung (Schächten) lag nicht vor.
Zweites Tier rechtzeitig sichergestellt
Ein weiteres Schaf befand sich zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei noch am Leben. Es war mit einer Schnur an einem Zaun festgebunden und sollte offenbar als Nächstes geschlachtet werden. Die Beamten stellten das Tier umgehend sicher. In Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt wurde das Schaf auf einem geeigneten Hof untergebracht, wo es nun fachgerecht versorgt wird.
Ermittlungen gegen zwei Männer
Die Polizei leitete gegen die beiden Tatverdächtigen – zwei bulgarische Staatsangehörige im Alter von 40 und 57 Jahren – Ermittlungen wegen eines massiven Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein. Das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung ist in Deutschland ohne behördliche Genehmigung streng untersagt und kann empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
📌 Fakten auf einen Blick
Ort: Burglengenfeld, Landkreis Schwandorf
Zeit: Samstag, 04.04.2026, ca. 17:15 Uhr
Tatbestand: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (illegale Schlachtung)
Beteiligte: Zwei Männer (40 und 57 Jahre)
Folge: Ein totes Lamm, ein lebendes Schaf sichergestellt
