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Burgweinding – E-Scooter in Gleise geworfen

Burgweinting

Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr – Sachschaden in Höhe von 6.000 Euro

Burgweinting – Am Mittwoch, den 11. Juni 2025, kam es gegen 12:20 Uhr am Haltepunkt Burgweinting auf der Bahnstrecke München – Regensburg zu einem gefährlichen Zwischenfall. Ein bislang unbekannter Täter warf einen E-Scooter in die Gleise, wodurch ein herannahender Güterzug zur Notbremsung gezwungen wurde. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Burgweinding

E-Scooter verursacht Schnellbremsung eines Güterzugs

Die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn informierte die Bundespolizei Regensburg darüber, dass ein Güterzug am Haltepunkt Burgweinting einen Gegenstand überfahren habe. Der Lokführer leitete daraufhin eine Schnellbremsung ein. Die Bahnstrecke wurde umgehend in beide Richtungen gesperrt.

Vor Ort stellte eine Streife der Bundespolizei fest, dass es sich bei dem Gegenstand um einen E-Scooter handelte, der offenbar vorsätzlich vom Bahnsteig aus in den Gleisbereich geworfen wurde.

Bahnstrecke beschädigt – Hoher Sachschaden

Nach Überprüfung durch Bahntechniker konnte die Strecke wieder freigegeben werden. Dennoch wurde festgestellt, dass die Gleise auf einer Länge von etwa zwölf Metern beschädigt wurden. Der geschätzte Sachschaden beläuft sich auf rund 6.000 Euro. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Zeugen gesucht – Polizei bittet um Hinweise

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie Sachbeschädigung. Zeugen, die Hinweise zum Täter geben können oder verdächtige Beobachtungen im Bereich des Haltepunkts Burgweinting gemacht haben, werden gebeten, sich unter 09972 / 9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de zu melden.

Warnung der Bundespolizei

Die Bundespolizei weist eindringlich darauf hin, dass das Werfen oder Ablegen von Gegenständen in den Gleisbereich strafbar ist. Neben strafrechtlichen Konsequenzen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr drohen zivilrechtliche Folgen, darunter Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen, insbesondere bei Notbremsungen mit Personenschäden.