Bei der Kontrolle am Bahnhof Weiden i.d.OPf. stellte die Bundespolizei fest, dass gegen die Niederländerin ein Haftbefehl sowie fünf weitere Fahndungsnotierungen vorlagen.

 

Endstation – Zugbegleiterin gab den entscheidenden Hinweis

Am Dienstagabend (17.02.2026) meldete eine Zugbegleiterin der Regionalbahn 23 (Marktredwitz–Weiden) eine Passagierin ohne gültigen Fahrschein. Sie bat die Bundespolizei um Unterstützung bei der Ankunft des Zuges im Bahnhof Weiden.

Als die Beamten des Bundespolizeireviers Weiden die 39-jährige Niederländerin kontrollierten, kam ein langes Sündenregister zum Vorschein:

  • Haftbefehl: Die Staatsanwaltschaft suchte die Frau, da sie eine Geldstrafe von 1.500 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung (Urteil Amtsgericht Bremen, Juni 2023) nicht bezahlt hatte.

  • Fahndungsnotierungen: Zusätzlich bestanden fünf Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung durch die Justiz.

 

Graffiti Eegionalexpress Bahn, Vilseck, Zug, Weiden, Furth im Wald, Endstadion
Foto: Symbolbild

 

Abführung in die Justizvollzugsanstalt

Da die Festgenommene den geforderten Betrag nicht vor Ort begleichen konnte, trat die ersatzweise angeordnete Freiheitsstrafe in Kraft. Die Bundespolizisten lieferten die Frau noch am Abend in eine Justizvollzugsanstalt ein.

Zusätzlich zur bestehenden Strafe erwartet sie nun ein neues Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen aufgrund der aktuellen Schwarzfahrt.


📋 Kompakt-Faktencheck: Festnahme Bahnhof Weiden

Detail Fakten
Ort Bahnhof Weiden i.d.OPf.
Zeitpunkt Dienstag, 17.02.2026, abends
Person 39-jährige Niederländerin
Hintergrund Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung (Bremen)
Konsequenz Festnahme, Einlieferung in JVA, neue Anzeige (Schwarzfahren)