Am Wochenende (18. – 20. August) konnte die Waidhauser Bundespolizei zwei Haftbefehle vollstrecken. Die zwei festgenommenen Männer wurden wegen Verstößen gegen das Waffen– und Tierschutzgesetz mittels Haftbefehlen gesucht.

Den ersten gesuchten Straftäter erwischten Beamte des Waidhauser Zolls nach einer Kontrolle in Waidhaus. Ein 20-jähriger Bulgare wurde bereits im Oktober 2021 durch das Amtsgericht Passau wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt. Da er seine Geldstrafe bislang nicht bezahlt hatte suchte ihn die Staatsanwaltschaft Passau mittels Haftbefehl.

Der 20-Jährige wurde noch vor Ort festgenommen und der Bundespolizei in Waidhaus übergeben. Da er nicht genügend Barmittel dabei hatte um seine Justizschulden zu begleichen, musste er einen Bekannten in Mannheim kontaktieren, der einen Teilbetrag seiner Schulden bei der Polizeiinspektion Mannheim einzahlte. Somit konnte er der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe in von 80 Tagen entgehen und seine Weiterreise antreten.

Eine am Sonntagnachmittag durchgeführte Kontrolle der Waidhauser Zivilfahnder brachte der Staatskasse weitere 1.000 Euro ein. Bei der Überprüfung eines 21-jährigen Tschechen stellten die Beamten ein Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg fest.

Ausschlaggebend für den Haftbefehl war eine Verurteilung des 21-Jährigen im Februar 2023 durch das Amtsgericht Aschaffenburg. Wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt.

Diese konnte er bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bezahlen und ersparte sich daher die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen.

Bericht der Bundespolizei Waidhaus