Ein 61-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis NEW ignorierte am Montag mehrfach die Hinweise der Polizei. Mit Sommerreifen im Schneematsch endete sein Fluchtversuch schnell.

 

Flucht Polizei Winter Schnee
Foto: Symbolbild

 

Kontrolle im Schneematsch

Flucht. Am Montagabend stoppte eine Streife der PI Neustadt a.d.Waldnaab in Hardtheim einen 61-jährigen KIA-Fahrer aus dem östlichen Landkreis. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann trotz winterlicher Straßenverhältnisse noch mit Sommerreifen unterwegs war.

Die Fahrbahn war nass, rutschig und mit Schneematsch bedeckt – klarer Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht. Der Fahrer erhielt ein Bußgeld, wurde ausführlich belehrt und durfte nicht weiterfahren.

Erneute Fahrt – und Fluchtversuch

Nur 50 Minuten später fiel der Mann den Beamten erneut auf – wieder am Steuer seines KIA. Als er die Streife bemerkte, versuchte er zu flüchten. Doch mit Sommerreifen im Schnee gelang dies erwartungsgemäß nicht. Die Polizisten stoppten den Mann erneut, stellten diesmal den Fahrzeugschlüssel sicher und leiteten eine weitere Ordnungswidrigkeitenanzeige ein. Der Vorwurf wurde um Vorsatz erweitert, was zu deutlich höheren Kosten führt.

Flucht – Polizei klärt über Winterreifen auf

Die Polizei weist erneut darauf hin: In Deutschland gilt keine allgemeine Winterreifenpflicht, jedoch eine situative. Laut § 2 Abs. 3a StVO müssen Fahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit passenden Reifen ausgestattet sein. Seit dem 1. Januar 2018 müssen Winterreifen das Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke – tragen. Es ersetzt das frühere M+S-Kennzeichen und garantiert geprüfte Wintertauglichkeit.