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Führerschein – Umtauschfrist vor 1953 geborener Personen

Bericht der Stadt Weiden / Bild: Symbolbild

Weiden.  Aufgrund vermehrter Nachfragen weist die Fahrerlaubnisbehörde darauf hin, dass alle Fahrerlaubnisinhaber*innen, die vor dem Jahr 1953 geboren sind, den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen müssen.

Nur bei diesem Personenkreis gilt die Frist auch unabhängig vom Ausstellungsjahr eines Führerscheins. Es ist hierbei auch unerheblich, ob es sich um einen Papier-Führerschein (grau oder rosa) handelt, oder zwischenzeitlich bereits ein Kartenführerschein ausgestellt worden ist.

Die Fahrerlaubnisbehörde erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Inhaber*innen von Papier-Führerscheinen wie folgt gestaffelt nach den Geburtsjahrgängen zum Umtausch verpflichtet sind.

Geburtsjahr Ende der Umtauschfrist
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Inhaber*innen von Kartenführerscheinen sind in Abhängigkeit des Ausstellungsjahres des Führerscheindokuments zum Umtausch verpflichtet.

Ausstellungsjahr Ende der Umtauschfrist
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033
nach dem 18.01.2013 Ablaufdatum ist auf dem

Kartenführerschein vermerkt

Termine sind möglichst über den Internetauftritt der Stadt Weiden i.d.OPf. zu buchen.