Monatelanger Warenbetrug per Internet: In Furth im Wald deckte die Polizei eine Betrugsserie mit hochwertigen Damenschuhen auf.

Betrugsserie bei Schuhmanufaktur in Rheinland-Pfalz
Furth im Wald. Seit mehreren Monaten ermittelte die Polizeiinspektion Furth im Wald wegen betrügerischer Internetbestellungen zum Nachteil einer Schuhmanufaktur in Rheinland-Pfalz. Über einen längeren Zeitraum wurden vor allem hochwertige Damenschuhe bestellt und an verschiedene Lieferadressen in Furth im Wald versandt. Der entstandene finanzielle Schaden für das Unternehmen beläuft sich auf einen mittleren vierstelligen Eurobetrag.
Bestellungen unter falschen Namen und an Mietwohnungen
Die Täter nutzten gezielt falsche Personalien, um ihre Identität zu verschleiern. Die Bestellungen erfolgten jeweils auf Rechnung und wurden an drei größere Mietwohnungen in Furth im Wald geliefert. Durch die fehlende Identitätsprüfung im Bestellprozess konnten die Bestellungen problemlos ausgelöst werden. Mithilfe der Sendungsverfolgung wussten die Täter zudem genau, wann die Pakete an den vereinbarten Ablageorten hinterlegt wurden.
Durchbruch der Ermittlungen: Mutter und Tochter im Fokus
Ende Oktober gelang dem Sachbearbeiter Cybercrime der Polizei Furth im Wald der entscheidende Durchbruch. In den Fokus der Ermittlungen gerieten eine 20-jährige rumänische Staatsangehörige sowie deren 39-jährige Mutter, die gemeinsam in Furth im Wald leben. Beide standen im dringenden Verdacht, die betrügerischen Bestellungen vorgenommen zu haben.
Durchsuchung führt zum Auffinden zahlreicher Schuhe
In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Regensburg wurden beim zuständigen Ermittlungsrichter Durchsuchungsbeschlüsse für zwei Wohnobjekte erwirkt. Am 17. Dezember 2025 vollzogen Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Furth im Wald in den Morgenstunden die Durchsuchungen. Dabei konnten zahlreiche Schuhe sichergestellt werden, die eindeutig den betrügerischen Bestellungen zugeordnet werden konnten.
Furth im Wald – Geständnis: „Ausgeprägter Schuhtick“ als Motiv
Angesichts der erdrückenden Beweislast zeigten sich Mutter und Tochter geständig. Als Motiv gaben beide einen ausgeprägten „Schuhtick“ an. Aus ihrer Sicht sei es einfach gewesen, unter falschen Namen zu bestellen, da keinerlei Identitätsprüfung erfolgt sei. Die weiteren strafrechtlichen Schritte werden nun von den Ermittlungsbehörden geprüft.
