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Furth im Wald – Meldungen der Bundespolizei am 26.03.2025

Furth im Wald

Schlagring sichergestellt

Bei einer Grenzkontrolle haben Further Bundespolizisten am Samstag (22. März) einen verbotenen Schlagring entdeckt und sichergestellt. Der Besitzer wird sich strafrechtlich verantworten müssen.

Am ehemaligen Grenzübergang Furth im Wald unterzogen die Beamten einen 41-jährigen Kroaten einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle. Die Frage, ob er gefährliche Gegenstände mit sich führe, verneinte der Reisende. Bei der Nachschau im Kofferraum seines Autos fanden die Bundespolizisten jedoch in einem Ablagefach einen Schlagring. Die Beamten stellten den verbotenen Gegenstand sicher, der 41-jährige Besitzer gab ihn freiwillig heraus.

Das Bundepolizeirevier Furth im Wald hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen gestatteten die Bundespolizisten dem 41-Jährigen die Weiterreise.

Bundespolizei Polizei Schleuser Furth im Wald
Bild: Symbolbild Bundespolizei

Festnahme in Furth im Wald – Gesuchter 43-Jähriger bleibt in Therapie

Furth im Wald – Bundespolizisten haben einen Deutschen am Sonntag (23. März) am Bahnhof Furth im Wald festgenommen. Die Justiz hatte mit einem Haftbefehl nach dem 43-Jährigen gefahndet.

Gegen 15:00 Uhr kontrollierte eine Bundespolizeistreife einen 43-jährigen Deutschen am Bahnhof Furth im Wald. Beim Abgleich der Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Sicherungshaftbefehl wegen Körperverletzung vorlag.

Das Amtsgericht Ingolstadt hatte den Mann am 6. September 2024 wegen Körperverletzung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung, aber mit Therapieauflagen ausgesetzt. Ersten Erkenntnissen zufolge habe der 43-Jährige gegen Therapieauflagen verstoßen. Deshalb hätte er zur Verbüßung seiner Strafe einem Richter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden sollen.

Wie sich jedoch nach weiterer Aufklärung des Sachverhalts herausstellte, befindet sich der Mann aktuell doch in Therapie, sodass kein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen vorliegt.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter am Amtsgericht Ingolstadt brachte eine Bundespolizeistreife den 43-jährigen Deutschen in die Therapieeinrichtung in Furth im Wald.