Am Donnerstag verweigerten Beamte der Bundespolizei einem Mann die Einreise nach Deutschland. Der Reisende verfügte nicht über die notwendigen Dokumente für einen Aufenthalt im Bundesgebiet.
Kontrolle im Einreisezug aus Prag
Gegen 12:30 Uhr am Donnerstag (05.02.2026) nahmen Fahndungskräfte der Bundespolizei Furth im Wald einen 62-jährigen Kosovaren genauer unter die Lupe. Der Mann war im internationalen Zug von Prag in Richtung München unterwegs. Bei der Überprüfung der Reisedokumente stellten die Beamten fest, dass der 62-Jährige zwar einen gültigen kosovarischen Reisepass besaß, jedoch keinerlei Visum oder andere aufenthaltslegitimierende Papiere für Deutschland vorweisen konnte.

Ermittlungsverfahren und Zurückweisung
Da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise nicht erfüllt waren, mussten die Polizisten den Mann am Bahnhof Cham aus dem Zug nehmen. Er wurde zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle gebracht.
Gegen den Kosovaren wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen und in Abstimmung mit dem Gemeinsamen Zentrum in Schwandorf wurde der Mann noch am selben Tag nach Tschechien zurückgewiesen.
📋 Kompakt-Faktencheck: Grenzkontrolle Furth im Wald
| Detail | Fakten |
| Ort | Zugstrecke Prag – München (Kontrolle Furth i.W. / Ausstieg Cham) |
| Zeitpunkt | Donnerstag, 05.02.2026, 12:30 Uhr |
| Person | 62-jähriger Kosovare |
| Grund | Fehlende aufenthaltslegitimierende Dokumente |
| Maßnahme | Zurückweisung nach Tschechien |
