Zwei Personen bei Grenzkontrolle mit Drogen erwischt / Zoll übernimmt Ermittlungen wegen Verstößen gegen Betäubungsmittelgesetz.

Kontrolle am Grenzübergang
Am späten Dienstagnachmittag, den 7. April, führten Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang Furth im Wald Kontrollen im Rahmen der Grenzsicherung durch. Gegen 16:50 Uhr geriet dabei ein Taxi mit tschechischer Zulassung ins Visier der Fahnder, das gerade aus Tschechien eingereist war.
Fund bei Durchsuchung
In dem Fahrzeug befanden sich zwei Fahrgäste, ein 31-jähriger Mann und eine 21-jährige Frau, beide mit tschechischer Staatsangehörigkeit. Aufgrund polizeilicher Erfahrungswerte entschlossen sich die Bundespolizisten zu einer genaueren Kontrolle der Personen und ihrer mitgeführten Gegenstände. Bei der anschließenden Durchsuchung der Bekleidung wurden die Beamten fündig.
Sicherstellung der Drogen
Sowohl bei dem Mann als auch bei der Frau entdeckten die Polizisten jeweils eine geringe Menge Methamphetamin. Die illegale Substanz wurde umgehend sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden zuständigkeitshalber vom Zoll in Furth im Wald übernommen.
Weiterreise gestattet
Nach Abschluss aller notwendigen polizeilichen Erstmaßnahmen und der Anzeigenaufnahme durch die Zollbeamten konnten die beiden tschechischen Staatsangehörigen ihre Reise fortsetzen. Ihnen wurde die Weiterreise gestattet. Die Ermittlungen zum genauen Hergang und den Hintergründen dauern an.
Sicherheitshinweis:
Sicherheits- und rechtliche Hinweise: Der Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln, insbesondere Methamphetamin, ist in Deutschland strafbar und wird strafrechtlich verfolgt. Grenzüberschreitende Kontrollen durch Bundespolizei und Zoll dienen der Bekämpfung von Kriminalität und dem Schutz der Bevölkerung. Zuwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
