Furth im Wald – Bei einer Grenzkontrolle am 12. November haben Bundespolizisten zwei verbotene Reizstoffsprühgeräte entdeckt und sichergestellt. Der Besitzer muss sich nun strafrechtlich verantworten.

Kontrolle am Grenzübergang
Gegen 15:40 Uhr überprüften die Beamten der Bundespolizei einen 65-jährigen Mann aus Polen bei der Einreise nach Deutschland am Grenzübergang.
Furth im Wald – Verbotene Gegenstände gefunden
Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs entdeckten die Fahnder im Ablagefach der Fahrertür zwei Reizstoffsprühgeräte, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet waren und daher verboten sind. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher.
Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
Das Bundespolizeirevier leitet ein Ermittlungsverfahren gegen den 65-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Weiterreise fortsetzen.