Was zunächst nach einem gefährlichen Brand aussah, entpuppt sich nun als Tat zweier Jugendlicher: Ein Duo im Alter von 13 und 17 Jahren hat die Sachbeschädigungen gestanden.
Rauchmelder verhindert Schlimmeres
Am Abend des 22. Januar 2026 schlug die Brandmeldeanlage des Schulzentrums Alarm. Die integrierte Leitstelle in Regensburg beorderte die Stadtfeuerwehr Furth im Wald zum Einsatzort, nachdem im Verbindungsgang zwischen der Dreifach-Sporthalle und der Mittelschule eine starke Verrauchung festgestellt worden war.
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Ursache: Ein Wandbild war in Brand gesetzt worden und glimmte vor sich hin.
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Maßnahmen: Die Feuerwehr entrauchte den Flur mittels Hochdrucklüfter. Dank der schnellen Alarmierung blieb der Sachschaden gering.

Ermittlungserfolg: Chat-Gruppe und Zeugenhinweise
Die Polizeiinspektion Furth im Wald konnte den Fall nun abschließen. Den entscheidenden Durchbruch brachten Hinweise aus der Bevölkerung und vage Andeutungen, die die Mädchen in einer Chat-Gruppe gemacht hatten.
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Die Tat: Die beiden Jugendlichen (13 und 17 Jahre alt) gelangten durch einen unversperrten Gang in das Gebäude. Dort beschmierten sie Fenster mit Essensresten, rissen Bilder von den Wänden und zündeten eines davon aus „Übermut“ mit einem Feuerzeug an.
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Geständnis: In den Vernehmungen durch die Polizei gaben beide Mädchen die Vorwürfe zu.
Teures Nachspiel für die Verursacherinnen
Obwohl der unmittelbare Sachschaden gering ist, kommen auf die Jugendlichen bzw. deren Eltern erhebliche Kosten zu:
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Reinigungskosten: Die Stadt Furth im Wald stellt die Säuberung der beschmierten Fenster in Rechnung.
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Feuerwehreinsatz: Derzeit wird geprüft, ob die Kosten für den Fehlalarm und den Einsatz der Stadtfeuerwehr den Verursacherinnen auferlegt werden können.
📋 Kompakt-Faktencheck: Vandalismus Schulzentrum
| Detail | Fakten |
| Ort | Schulzentrum Furth im Wald (Verbindungsgang) |
| Tatzeit | 22.01.2026, Abendstunden |
| Tatverdächtige | Zwei Mädchen (13 und 17 Jahre alt) |
| Schaden | Glimmbrand eines Wandbildes, Verunreinigungen |
| Konsequenz | Strafanzeige, Prüfung der Einsatzkostenerstattung |
