Verstoß gegen das Waffengesetz: 51-Jähriger muss mit Anzeige rechnen
Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen hat am Montag, den 13. Oktober, erneut einen Verstoß gegen das Waffengesetz am Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg festgestellt.
Gegen 17:45 Uhr kontrollierten Beamte dort ein einreisendes Fahrzeug. Bei der Durchsuchung des Wagens entdeckten die Polizisten in der Mittelkonsole griffbereit ein Springmesser mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern.

Der 51-jährige deutsche Beifahrer räumte ein, der Besitzer des Messers zu sein. Da Springmesser mit dieser Klingenlänge unter das Waffengesetz fallen und der Umgang mit ihnen in Deutschland in der Regel verboten ist, wurde das Messer umgehend sichergestellt.
Das Bundespolizeirevier Furth im Wald hat gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Weiterreise fortsetzen.