Auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr kommt es im Zeitraum vom 1. bis einschließlich 7. März 2026 zu erweiterten militärischen Übungszeiten. Grundlage ist eine Ausnahmegenehmigung des Bundesministerium der Verteidigung, die es dem US-Militär ermöglicht, vorübergehend auch außerhalb der regulären Schießzeiten mit großkalibrigen Waffensystemen zu üben.
Artillerieübungen sind vom 1. bis 27. März vorgesehen. Zusätzlich findet vom 1. bis 20. März Ausbildung mit Helikoptern statt. Im Zeitraum vom 2. bis 7. März trainieren außerdem Kampfjets über dem Übungsplatzgelände.
Nach dem NATO-Truppenstatut gelten für den Monat März regulär Schießzeiten von 8:00 bis 24:00 Uhr für Munition ab 20 Millimeter. Munition unter 20 Millimeter darf rund um die Uhr eingesetzt werden. Die erteilte Ausnahmegenehmigung hebt diese zeitlichen Beschränkungen für großkalibrige Systeme vorübergehend auf.

Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Gemeinden müssen daher mit einer erhöhten Geräuschentwicklung rechnen. Zeitraum und konkrete Übungsabschnitte können sich witterungsbedingt kurzfristig ändern. Das 7th Army Training Command (7ATC) bittet die Bevölkerung der Randgemeinden um Verständnis. Die Mitteilung dient der Information über mögliche Lärmbelastungen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller Ausbildungsmaßnahmen.
Nach Angaben des 7ATC werden militärische Übungen – wann immer möglich – tagsüber und an Werktagen durchgeführt. Auf dem Truppenübungsplatz trainieren Soldatinnen und Soldaten der US-Armee, der Bundeswehr sowie von NATO- und Partnernationen.
Zusätzlich ist im Rahmen der Übung „Combined Resolve“ vom 28. Februar bis 3. März mit Verkehrsbehinderungen durch Militärfahrzeuge zu rechnen. Betroffen sind insbesondere öffentliche Straßen im Bereich der Übungsplätze Hohenfels und Grafenwöhr, darunter die B299, A6, A93, B14, B85, B470 sowie die Staatsstraße 2165. Die Militärkonvois bewegen sich sowohl tagsüber als auch nachts. Um Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten, werden die Kolonnen zeitlich gestaffelt unterwegs sein.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, in der Nähe von Militärkonvois besonders aufmerksam zu fahren. Fahrzeuge eines Konvois gelten als geschlossener Verband und dürfen beispielsweise Kreuzungen auch dann weiter passieren, wenn eine Ampel zwischenzeitlich von Grün auf Rot gewechselt hat. Vom Überholen längerer Kolonnen wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.
Darüber hinaus führt das 7ATC vom 3. bis 4. März in Abstimmung mit den deutschen Luftfahrtbehörden Übungsflüge mit unbemannten Luftfahrtsystemen zwischen den Truppenübungsplätzen Hohenfels und Grafenwöhr durch. Die Flüge erfolgen auf genehmigten Routen außerhalb von Ortschaften und Wohngebieten und werden kontinuierlich überwacht, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten.
Weitere Information finden Sie unter https://www.7atc.army.mil
