Grenzkontrolle
Grenzkontrolle – Fahnder der Bundespolizei nahmen zwei Frauen aus Rumänien fest, die einiges auf dem Kerbholz hatten. Sie wurden mit drei Haftbefehlen und zur Vermögensabschöpfung gesucht.
Das Auto mit rumänischem Kennzeichen wurde am frühen Montagmorgen in die Kontrollstelle an der A 6 geleitet. Bei der Überprüfung der Personalien einer 47-jährigen Rumänin stellten die Beamten zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Osnabrück fest. Die erste Ausschreibung erfolgte, weil die Frau noch eine Geldstrafe von 500 Euro und Kosten von 81 Euro offen hatte. Die resultierten aus einer Verurteilung wegen Diebstahls.
Der zweite Vollstreckungshaftbefehl war ebenfalls wegen Diebstahls ergangen. Hier waren noch 1000 Euro Geldstrafe und 81 Euro Kosten fällig. Der Sohn zahlte die Gesamtsumme bei einer niedersächsischen Polizeidienststelle ein und ersparte damit seiner Mutter 75 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Im gleichen Wagen saß eine 32-jährige Rumänin, die es ebenfalls faustdick hinter den Ohren hatte. Die Staatsanwaltschaft Kassel suchte die Dame mit Haftbefehl. Aus einer Verurteilung wegen Subventionsbetrugs waren noch 1590 Euro Geldstrafe und 510 Euro Verfahrenskosten offen.
Wegen des Betrugs sollte auch Vermögen in Höhe des entstandenen Schadens abgeschöpft werden. Der belief sich auf 3930 Euro und sollte durch Pfändung von Bargeld und körperlicher Gegenstände beglichen werden. Die Summe aus beiden staatlichen Forderungen zahlte eine Bekannte bei der Düsseldorfer Bundespolizei ein. So blieb der Rumänin die Ersatzfreiheitsstrafe von 53 Tagen erspart und beide Frauen konnten die Weiterfahrt antreten.