Unerlaubte Einreise eines Georgiers verhindert
Furth im Wald / Eschlkam. Am Freitag, den 1. August, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald gegen 08:30 Uhr einen 31-jährigen georgischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Eschlkam. Der Mann war mit einem Mietfahrzeug unterwegs und konnte bei der Kontrolle lediglich ein abgelaufenes französisches Asyldokument sowie seinen georgischen Reisepass vorlegen.
Die Beamten übergaben den Mann der zuständigen Bundespolizei zur weiteren Prüfung. Eine Abfrage über das Gemeinsame Zentrum der deutsch-französischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Kehl ergab, dass der Mann in Frankreich kein gültiges Aufenthaltsrecht besitzt. Da er ohne gültige Einreisepapiere nach Deutschland einreisen wollte, lag der Verdacht einer unerlaubten Einreise vor. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann nach Tschechien zurückgewiesen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.

Furth im Wald – Haftbefehl bei Einreisekontrolle vollstreckt
Nur wenige Stunden später, gegen 11:00 Uhr, klickten bei einer weiteren Einreisekontrolle am Grenzübergang Furth im Wald die Handschellen. Ein 33-jähriger Deutscher wurde von den Bundespolizisten angehalten, da gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Hintergrund war eine nicht bezahlte Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Der Mann konnte die drohende Erzwingungshaft jedoch abwenden, indem er den offenen Betrag von rund 91,50 Euro noch vor Ort bezahlte. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.