Grenzpolizei
Verstecktes Springmesser aufgefunden
Am 31.07.2024, gegen 07:30 Uhr, wurde an der Anschlussstelle Waidhaus, an der BAB A6, von den Beamten der Schleierfahndungseinheit Waidhaus ein Fahrzeug mit bulgarischer Zulassung kontrolliert, welches in Richtung Tschechien unterwegs war. Bei der genaueren Kontrolle des Fahrzeugs konnten die eingesetzten Polizisten ein verstecktes, jedoch zu griffbereites, Springmesser auffinden.
Ein solches Springmesser wird in Deutschland als verbotene Waffe eingestuft, weshalb sich der 38-jährige, moldauische Fahrzeugführer wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz verantworten muss.

Kupferkabel sichergestellt
Am 31.03.2024, gegen 15:40 Uhr, wurden eine Streifenbesatzung der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus auf einen rumänischen Pkw aufmerksam, der auf der BAB A6, in Fahrtrichtung Tschechien unterwegs war. Bei der Kontrolle im Rahmen der Schleierfahndung konnten dann im Kofferraum des Fahrzeugs mehrere Kupferkabel aufgefunden werden.
Der geschätzte Wert der Kabel beläuft sich auf ca. 3.000 Euro. Auf eine Frage nach der Herkunft der Kabel, gab der Fahrer des Fahrzeugs an, dass es sich um ein Geschenk handeln würde. Da er dies nicht belegen konnte, wurden die Gegenstände sichergestellt und der rumänische Fahrer muss sich wegen Verdachts der Geldwäsche verantworten.
Zwei Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis gestoppt
Pleystein/Waidhaus. Am 31.03.2024, gegen 15:30 Uhr, wurde an der Rastanlage Ulrichsberg Nord ein rumänisches Fahrzeug einer Grenzkontrolle unterzogen. Der 30-jährige Fahrzeugführer händigte bei der Kontrolle zwar einen Führerschein aus, jedoch stellte sich die Fahrerlaubnis als ungültig heraus. Der rumänische Staatsbürger, der in Richtung Nürnberg unterwegs war, musste sein Fahrzeug am Kontrollort abstellen und seinen Weg anderweitig fortsetzen.
Noch am selben Tag, gegen 21:30 Uhr, konnte ein ebenfalls rumänisches Fahrzeug in Waidhaus einer Kontrolle im Rahmen der Schleierfahndung unterzogen werden. Der rumänische Fahrer war auf der BAB A6 in Richtung Tschechien unterwegs und konnte wie im ersten Fall lediglich eine ungültige Fahrerlaubnis vorweisen. Das Fahrzeug konnte im Anschluss an die Kontrolle vom Beifahrer – mit gültiger Fahrerlaubnis – übernommen werden und die Personen konnten ihre Heimreise fortsetzen.
Beide Fahrer müssen sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.