Grenzpolizei

Cannabis im Gepäck

Am Montagabend kontrollierten Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen Pkw mit deutscher Zulassung, der in die Bundesrepublik einreisen wollte. Bei der Überprüfung des Pkws fanden die Beamten eine geringe Menge Marihuana in der Fahrertür auf. Da der Verdacht bestand, dass der deutsche Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Das Rauschgift wurde sichergestellt, die Weiterfahrt unterbunden. Der Deutsche muss sich nun wegen Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz und dem Straßenverkehrsgesetz verantworten.  

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Foto: Symbolbild

Betäubungsmittel im Schuh

In der Nacht von Montag auf Dienstag kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen Kleintransporter mit tschechischer Zulassung. Während der Kontrolle fielen den Fahndern drogentypische Merkmale beim Fahrer auf, ein freiwilliger Drogenvortest verlief positiv. Im weiteren Verlauf der Kontrolle fanden die Beamten im Schuh des Tschechen eine geringe Menge Marihuana. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt, die Weiterfahrt unterbunden. Der tschechische Staatsangehörige erhielt Anzeigen nach dem Konsumcannabisgesetz und dem Straßenverkehrsgesetz.

Mit totalgefälschtem Führerschein und ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Am Montagnachmittag kontrollierten Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen bulgarischen Kleintransporter. Der moldauische Fahrzeugführer händigte einen moldauischen Führerschein aus, den die Beamten als Totalfälschung erkannten. Eine Überprüfung bei den ausländischen Behörden ergab, dass der Moldauer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Der gefälschte Führerschein wurde sichergestellt, die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der Fahrer erhielt Anzeigen wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs

Am Montag in den frühen Morgenstunden wurde durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus ein tschechischer Fahrzeuggespann einer Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung der ausgehändigten Fahrerlaubnis stellten die Fahnder fest, dass der tschechische Fahrzeugführer nicht im Besitz der für sein Gespann erforderlichen Fahrerlaubnisklasse BE ist. Der Tscheche musste seine Fahrt ohne den Anhänger fortsetzen. Er erhielt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.