Grenzpolizei

Am Freitag, den 24.05.2024, gegen 12:00 Uhr, kontrollierten die Schleierfahnder der GPI Waidhaus einen serbischen Staatsbürger, welcher mit seinem Kleintransporter mit Anhänger in Richtung Tschechien unterwegs war, an einem Parkplatz an der BAB A6. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass an den kürzlich erworbenen Anhänger serbische Kennzeichen angebracht wurden, welche eigentlich für ein anderes Fahrzeug bestimmt waren.

Somit war der Anhänger auch nicht versichert. Den Mann erwarten nun Anzeigen wegen Urkundenfälschung und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Anhänger musste stehen bleiben.

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Foto: Polizei

Ebenfalls am Freitag, den 24.05.2024, gegen 22:00 Uhr, wurde durch die Grenzpolizei Waidhaus ein moldauischer Staatsbürger mit seinem Pkw Renault mit französischer Zulassung an der BAB A6 bei Pleystein kontrolliert. Er war in Richtung Landesgrenze unterwegs. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs stellte sich heraus, dass die Versicherungsbescheinigung gefälscht und der Pkw folglich ohne Versicherung geführt wurde. Auch ihn erwartet eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Am Samstag, den 25.05.2024, gegen 11:10 Uhr, kontrollierten die Beamten der GPI Waidhaus in Waidhaus einen Ford mit slowakischer Zulassung, welcher einen Wohnwagen dabei hatte. Der slowakische Fahrzeugführer hatte an dem Wohnwagen das hintere Kennzeichen seines Zugfahrzeugs angebracht. Auch das stellt den Tatbestand der Urkundenfälschung und einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar. Auch in diesem Fall wurde die Weiterfahrt unterbunden.