Neustadt/WN. Die Erfassung der Gartenabfälle über die Container und Sammelplätze in den Gemeinden beginnt offiziell am 18. März 2020. Bis voraussichtlich Mitte November können dann Äste, Laub, Sträucher und Rasenschnitt gebracht werden. Wer für die Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühr erhält, darf nur sperrige Gartenabfälle einwerfen! Ab Montag, den 16.03. beginnt der Abfuhrunternehmer mit der Aufstellung der Grüngutcontainer. Bis spätestens zum Mittwoch, den 18. März stehen im Landkreis alle 78 Container bereit.
Aus den Gartenabfällen der warmen Jahreszeit stellen Kompostwerke Qualitätsgütekompost her. Kunststoffbeutel, Kehricht, Sägemehl dürfen nicht in den Containern landen. Es soll ausgeschlossen werden, dass Reste von Holzschutzmitteln, Steinchen und Zigarettenkippen die Qualität des Kompostes verschlechtern. Schließlich soll der ausgereifte Kompost bei Pflanzungen Verwendung finden.
Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert, damit sie möglichst wenig Volumen beanspruchen) in die Grüngutcontainer eingeworfen werden. Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle (dazu zählen u.a. auch sämtlicher Rasenschnitt, Laub, Schalen von Süd-früchten usw.) durch Eigenkompostierung auf dem anschlusspflichtigen Grundstück verwertet werden.
Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies unterschriftlich versichert. Wenn auf einem Grundstück so viele Grün- und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig selbst kompostiert wer-den können und somit die Grüngutcontainer des Landkreises doch in Anspruch genommen werden müssen, kann die Ermäßigung nicht gewährt werden. Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Bei Fragen zur Grüngutsammlung und Kompostierung geben Bernhard Götz, Telefon (09602) 793550 und Peter Hägler, Telefon (09602) 793530 gerne Auskunft.
Bericht und Bild des Landratsamtes Neustadt/Wn.