Justizschulden beglichen oder ins Gefängnis: Hohe Erfolgsquote bei Kontrollen
Haftbefehl – Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus verzeichnete über das verlängerte Kontrollwochenende vom 2. bis 5. Oktober einen bemerkenswerten Fahndungserfolg. Im Rahmen von Grenzkontrollen konnten die Beamten insgesamt sieben Haftbefehle gegen gesuchte Personen vollstrecken, die versuchten, in das Bundesgebiet einzureisen.
Die meisten Gesuchten konnten ihre drohende Ersatzfreiheitsstrafe abwenden, indem sie ihre offenen Justizschulden beglichen. Zwei Männer mussten jedoch mangels Zahlungsfähigkeit in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) eingeliefert werden.

Zahlreiche gesuchte Straftäter an der Grenze gestoppt
Die Vollstreckungen betrafen eine Bandbreite an Delikten und Täterkreisen:
- Donnerstag: Ein 30-jähriger Brite beglich die 400 Euro Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (AG Amberg). Ebenfalls gesucht wurde ein 31-jähriger Rumäne wegen besonders schweren Diebstahls (AG Oldenburg), dessen 5.000 Euro Strafe teilweise von einem Bekannten bezahlt wurden.
- Freitag: Ein 41-jähriger Pole konnte die Justizschulden in Höhe von 4.500 Euro wegen Unterschlagung (AG Traunstein) nicht begleichen und wurde in die JVA Weiden eingeliefert.
Haftbefehl – Samstag und Sonntag: Doppelte Fahndung und Einlieferungen
Der Samstag stellte die Beamten vor weitere Herausforderungen mit drei Festnahmen:
- Ein 40-jähriger Bulgare, gesucht wegen gefährlicher Körperverletzung (StA Darmstadt), konnte die 2.800 Euro Strafe nicht zahlen und wurde ebenfalls in die JVA Weiden gebracht.
- Ein 29-jähriger Rumäne war gleich doppelt zur Strafvollstreckung (Diebstahl) und Vermögensabschöpfung gesucht. Er beglich die insgesamt 1.400 Euro und durfte weiterreisen.
- Ein 23-jähriger Moldauer zahlte 350 Euro wegen unerlaubter Einreise ohne Pass (AG Traunstein) und entging so der Haft.
Am frühen Sonntagmorgen wurde schließlich ein 26-jähriger Rumäne, gesucht wegen Diebstahls (AG Lampertheim), kontrolliert. Er zahlte den offenen Gesamtbetrag von 2.600 Euro vor Ort und konnte seine Reise fortsetzen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die Kontrollen auch zukünftig zur Feststellung und Abwicklung offener Haftbefehle dienen werden.