Ziel des Schwerpunkteinsatzes: Gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr ziehen und das Sicherheitsgefühl der Reisenden stärken.

Waffenverbot per Allgemeinverfügung

Von Freitag (09.01.2026) bis Sonntag (11.01.2026) herrschte am Regensburger Hauptbahnhof ein striktes Verbot für gefährliche Gegenstände. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen hatte hierfür eine Allgemeinverfügung erlassen. Unterstützt wurden die lokalen Kräfte durch Beamte der Bundespolizeiabteilung Deggendorf.

Das Verbot umfasste auch Gegenstände, die normalerweise nicht unter das Waffengesetz fallen, in Bahnhöfen aber ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Die Bilanz zeigt, dass die Kontrollen notwendig waren.

Bundespolizei
Foto: Bundespolizei Waldmünchen

Klappmesser, Abwehrspray und ein getarntes „Scheckkarten-Messer“

Im Laufe des Wochenendes stellten die Beamten bei verschiedenen Personen gefährliche Gegenstände sicher:

  • Freitag, 16:00 Uhr: Ein 23-jähriger Deutscher führte ein Klappmesser mit einer zehn Zentimeter langen Klinge mit sich.

  • Kurz darauf: Bei einem 20-jährigen Syrer stellten die Beamten ein Messer mit einer Klingenlänge von sieben Zentimetern sicher.

  • Freitagabend, 21:00 Uhr: Ein 44-jähriger Deutscher musste sowohl ein Klappmesser als auch ein Tierabwehrspray abgeben.

  • Besonderer Fund: Bei einer 41-jährigen Deutschen entdeckten die Polizisten ein als Scheckkarte getarntes Klappmesser. Ein solches Versteck gilt im Sicherheitsbereich als besonders kritisch.

Alle Gegenstände wurden im Rahmen der geltenden Verfügung konfisziert. Den Betroffenen droht nun ein Zwangsgeld.


📋 Kompakt-Faktencheck

Details Information
Ort Hauptbahnhof Regensburg
Zeitraum Freitag, 09.01. bis Sonntag, 11.01.2026
Maßnahme Schwerpunkteinsatz & Allgemeinverfügung (Waffenverbot)
Sicherstellungen Mehrere Klappmesser, Scheckkarten-Messer, Tierabwehrspray
Beteiligte Kräfte Bundespolizei Waldmünchen & BPOL-Abteilung Deggendorf
Konsequenz Sicherstellung der Gegenstände, mögliches Zwangsgeld

⚖️ Hintergrund: Warum eine Allgemeinverfügung?

An Knotenpunkten wie dem Regensburger Hauptbahnhof kommt es immer wieder zu Konflikten. Um zu verhindern, dass harmlose Streitigkeiten durch das Mitführen von Messern oder Sprays eskalieren, setzt die Bundespolizei auf zeitlich begrenzte Verbotszonen. Wer gegen diese verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.