Ein unbekannter Täter versuchte über Ostern, in die bekannte Blockhütte einzubrechen. Die Polizei sucht nun nach Zeugen des Vorfalls im Flötztal.

Tatzeitraum über das Osterwochenende
In der Zeit zwischen Karfreitag, dem 03.04.2026, und Ostersonntag, dem 05.04.2026, ereignete sich ein versuchter Einbruch im Flötztal bei Ahornberg, 95505 Immenreuth. Ziel des bislang unbekannten Täters war die Blockhütte „Hammerberghütte“. Da die Hütte zu diesem Zeitpunkt, ebenso wie der angrenzende Campingplatz, nicht in Betrieb war, befanden sich keine Personen vor Ort. Diesen Umstand nutzte die Täterschaft vermutlich aus.
Sachschaden an der Eingangstür
Der Täter ging mit Gewalt gegen das Gebäude vor. Nach Angaben der Polizei wurde die Eingangstüre der Blockhütte mit einem Werkzeug aufgehebelt. Durch diese Hebelversuche entstand ein beträchtlicher Sachschaden an der Tür, der von den Ermittlern auf etwa 150 Euro beziffert wird. Der Täter verschaffte sich so Zugang zum Inneren der Hütte.

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Kein Entwendungsschaden festgestellt
Trotz des gewaltsamen Eindringens kam es zu keinem Entwendungsschaden. Der oder die Täter verließen die Örtlichkeit, ohne Gegenstände zu stehlen. Über die Gründe hierfür kann nur spekuliert werden. Möglich ist, dass die Täter bei der Tatausführung gestört wurden. Eine andere plausible Erklärung ist, dass sie im Innenraum der Hütte keine stehlenswerten Gegenstände vorfanden und den Tatort deshalb leerhändig verließen.
Die Polizeiinspektion Kemnath hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen und bittet nun die Bevölkerung um Mithilfe. Personen, die im angegebenen Tatzeitraum zwischen Karfreitag und Ostersonntag verdächtige Beobachtungen im Bereich der Hammerberghütte oder im Flötztal bei Ahornberg gemacht haben, werden gebeten, sich zu melden. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Kemnath unter der Telefonnummer 09642/92030 entgegen. Jede Beobachtung könnte für die Aufklärung der Tat von Bedeutung sein.
Sicherheitshinweis und rechtliche Hinweise:
Die Ermittlungen dauern an. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für etwaige Verdächtige. Für aktuelle Entwicklungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Polizeidienststelle. Die Nutzung dieser Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.
