Bei einer Routinekontrolle auf der Bundesstraße 85 bei Altenkreith stellten Beamte der Polizeiinspektion Roding fest, dass der Mann nicht nur ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß, sondern auch per Haftbefehl gesucht wurde.
Kontrolle an der B85
Am Samstagvormittag (21.02.2026) gegen 11:30 Uhr stoppte eine Streife der PI Roding einen Ford mit französischer Zulassung auf der B85 bei Altenkreith. Bei der Überprüfung der Personalien des 52-jährigen tschechischen Staatsbürgers kam schnell Erhebliches ans Licht.

Haftbefehl und fehlende Fahrerlaubnis
Die Überprüfung im Polizeisystem ergab einen offenen Haftbefehl gegen den Mann. Diesen konnte er jedoch vor Ort abwenden, indem er die ausstehende Geldstrafe beglich. Damit war die Fahrt jedoch nicht gerettet:
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Kein Führerschein: Der Fahrer konnte kein gültiges Dokument vorweisen. Eine tiefergehende Prüfung bestätigte, dass er aktuell überhaupt nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
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Konsequenzen: Die Beamten unterbunden die Weiterfahrt sofort. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft musste der Mann zudem eine Sicherheitsleistung hinterlegen, die sich an der zu erwartenden Strafe orientiert.
Der 52-Jährige muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
📋 Kompakt-Faktencheck: Kontrolle Altenkreith
| Detail | Fakten |
| Ort | B85 bei Altenkreith (Roding) |
| Zeitpunkt | Samstag, 21.02.2026, 11:30 Uhr |
| Verdächtiger | 52-jähriger Tscheche |
| Fahrzeug | Ford mit französischer Zulassung |
| Delikte | Offener Haftbefehl (bezahlt), Fahren ohne Fahrerlaubnis |
| Maßnahme | Weiterfahrt unterbunden, Sicherheitsleistung erhoben |
