Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags hat die Kriminalpolizei Regensburg am Mittwoch zwei Männer ins Visier genommen. Ein Tatverdächtiger rief zum Einsatz von Flammenwerfern gegen Andersdenkende auf, ein anderer verglich eine Religionsgemeinschaft mit dem Nazi-Regime.

 

Ermittlungen im Stadt- und Landkreis Regensburg

Am 25. Februar 2026 konfrontierten Ermittler der Kripo Regensburg einen 36-Jährigen und einen 48-Jährigen mit ihren Taten. Die Verfahren wurden durch zentrale Meldestellen für Internetkriminalität ins Rollen gebracht und an die Staatsanwaltschaft Regensburg übergeben.

Die beiden Fälle im Detail:

  • Fall 1 (Volksverhetzung & Beschimpfung): Ein Tatverdächtiger steht im Verdacht, eine Religionsgemeinschaft öffentlich mit dem Nazi-Regime des Dritten Reiches verglichen zu haben (§ 166 StGB).

  • Fall 2 (Billigung von Straftaten): Ein weiterer Mann forderte in einem Post dazu auf, Menschen mit einer anderen politischen Meinung mit einem Flammenwerfer zu attackieren (§ 140 StGB).

 

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Foto: Symbolbild

 

Geständnisse und Konsequenzen

Im Rahmen der Beschuldigtenvernehmungen zeigte sich ein unterschiedliches Bild:

  • Einer der Männer räumte die Tat ein und gab zu, der Verfasser des Posts zu sein.

  • Dem zweiten Verdächtigen konnte der Beitrag technisch eindeutig zugeordnet werden, er machte jedoch von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Die Justiz prüft nun die finale strafrechtliche Bewertung. Beiden Männern drohen empfindliche Konsequenzen: Das Gesetz sieht hierfür Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.


📋 Kompakt-Faktencheck: Aktionstag Hasspostings

Detail Fakten
Datum 25.02.2026 (Bundesweiter Aktionstag)
Tatverdächtige 2 Männer (36 & 48 Jahre) aus Regensburg & Region
Straftatbestände § 140 StGB (Billigung von Straftaten), § 166 StGB
Inhalte Gewaltaufruf (Flammenwerfer), Nazi-Vergleiche
Strafrahmen Geldstrafe bis zu 3 Jahre Haft

🛡️ Prävention: Das Netz ist kein rechtsfreier Raum

Die Polizei betont, dass „Hasspostings“ gezielte Hetze und Diskriminierung darstellen und konsequent verfolgt werden.

  • Melden statt ignorieren: Nutzen Sie die Meldefunktionen der sozialen Netzwerke oder wenden Sie sich an offizielle Meldestellen (z.B. Bayerische Zentralstelle für Cybersicherheit).

  • Erst denken, dann posten: Diskriminierende oder menschenverachtende Äußerungen verstoßen gegen geltendes Recht und ziehen Ermittlungen nach sich.