Der aktuelle Polizeibericht für die Oberpfalz verzeichnet mehrere teils schwere Verkehrsunfälle. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Vandalismus und einer illegalen Müllablagerung.

Kollision auf der Kreisstraße AS 5
Am Dienstagnachmittag, den 07. April 2026, ereignete sich gegen 15:00 Uhr ein Auffahrunfall auf der Kreisstraße AS 5 zwischen Irlbach und Süß. Ein 69-jähriger Pkw-Fahrer war in Richtung Süß unterwegs und beabsichtigte, an der Einmündung zur Staatsstraße nach links abzubiegen. Aufgrund von Gegenverkehr musste er sein Fahrzeug anhalten. Ein nachfolgender 22-jähriger Fahrer erkannte die Situation zu spät und fuhr auf den stehenden Pkw auf.
Der Aufprall war so heftig, dass am Fahrzeug des Unfallverursachers beide Airbags auslösten und es nicht mehr fahrbereit war. Es entstand ein erheblicher Sachschaden, der beim Verursacherfahrzeug einem wirtschaftlichen Totalschaden entspricht. Der Sachschaden am vorausfahrenden Pkw wird auf etwa 2.500 Euro geschätzt. Der 62-jährige Beifahrer im vorderen Fahrzeug erlitt leichte Verletzungen im Nackenbereich und begab sich selbstständig in ärztliche Behandlung.
Steinwurf von Brücke in Regensburg
Ebenfalls am Dienstag, gegen 19:15 Uhr, kam es in Regensburg an der Pilsen-Allee zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Eine bislang unbekannte Person, bei der es sich vermutlich um ein Kind handelt, warf einen Stein von der dortigen Fußgängerbrücke auf ein vorbeifahrendes Fahrzeug. Der Stein traf die Windschutzscheibe, die dadurch zerbrach. Die Fahrerin des Pkw konnte beobachten, wie sich eine Gruppe von Kindern von der Brücke entfernte. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 500 Euro. Die Polizei hat Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgenommen und bittet Zeugen, die Hinweise zur Tat oder zu der Personengruppe geben können, sich unter der Telefonnummer 0941/506 2221 zu melden.
Schwerer Sturz eines jungen Pedelec-Fahrers
Ein weiterer schwerwiegender Vorfall ereignete sich am späten Nachmittag des 07. April 2026 in Pettendorf. Gegen 17:45 Uhr waren zwei 13-Jährige gemeinsam auf ihren Pedelecs unterwegs. In einer Kurve verlor einer der beiden Jugendlichen die Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzte schwer. Aufgrund der Schwere der Verletzungen wurde der Junge mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.

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Geschwindigkeit, Vorfahrt und weitere Delikte
Zusätzlich zu diesen Unfällen berichtet die Verkehrspolizeiinspektion Amberg von einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 299 im Gemeindebereich Hahnbach. In der Zeit von 15:30 Uhr bis 20:30 Uhr wurden elf Verstöße festgestellt. Der traurige Höchstwert lag bei 151 km/h bei erlaubten 100 km/h. Den verantwortlichen Fahrer erwarten nun ein Bußgeld von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Des Weiteren kam es in Neunburg vorm Wald zu einem Unfall nach einer Vorfahrtsmissachtung mit drei Leichtverletzten und erheblichem Sachschaden, sowie zu einem Vorfall, bei dem eine uneinsichtige 88-jährige Fußgängerin mit Krücken von einem Auto erfasst und leicht verletzt wurde. In Dietfurt übersah eine 85-jährige Radfahrerin einen Kleintransporter und stürzte, sie kam leicht verletzt ins Krankenhaus. In Ursensollen überfuhr eine 23-jährige Pkw-Fahrerin aus Unachtsamkeit zwei Warnbarken und verursachte rund 3.200 Euro Sachschaden.
Neben dem Verkehrsgeschehen meldet die Polizei auch Delikte wie Vandalismus durch einen stark alkoholisierten Hotelgast in Neunburg vorm Wald und eine illegale Sperrmüllablagerung an einem Forstweg bei Pemfling. Schließlich wurde bei Pleystein ein ukrainischer Staatsangehöriger mit einem gefälschten Führerschein kontrolliert.
Sicherheitshinweis:
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, stets aufmerksam und rücksichtsvoll zu agieren. Insbesondere unangepasste Geschwindigkeit und Unachtsamkeit zählen zu den Hauptunfallursachen. Schützen Sie sich und andere durch vorausschauendes Fahren und die Einhaltung der Verkehrsregeln.
Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben basieren auf den offiziellen Berichten der Polizeipräsidien. Die dargestellten Sachverhalte spiegeln den Stand der Ermittlungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Es gilt die Unschuldsvermutung, bis eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist.
