Bericht des Landratsamtes Cham / Bild: Symbolbild

Lkr. Cham.  Ab Montag, 8. März 2021, gilt eine neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die bestimmte Lockerungs- und Öffnungsmaßnahmen an einen 7-Tage-Inzidenzwert von 100 bzw. 50 knüpft.

Aufgrund des hartnäckig über 100 stagnierenden Inzidenzwerts und des hohen Anteils der britischen Variante, die als besonders ansteckend gilt, ist im Landkreis Cham weiterhin höchste Vorsicht und die strikte Einhaltung der geltenden Regeln geboten. Es ist aber auch zu erkennen, dass die ostbayerischen Grenzlandkreise eine gewisse „Pufferfunktion“ gegenüber den im Binnenland gelegenen Regionen mit geringen Inzidenzwerten wahrnehmen.

Landrat Franz Löffler hatte sich deshalb mit seinen Kolleginnen und Kollegen für eine erhöhte Aufmerksamkeit der Bayerischen Staatsregierung für die Belange der Menschen in der Grenzregion und geeignete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in den Grenzlandkreisen eingesetzt. Er begrüßt daher die von Ministerpräsident Markus Söder in der heutigen Regierungserklärung erklärte Solidarität des Landes gegenüber den Grenzregionen.

So soll es ab Dienstag zusätzliche 50.000 zusätzliche Impfdosen für die Grenzlandkreise geben, um damit besonders gefährdete Berufsgruppen zu impfen.

Ein besonderes Anliegen ist dem Landrat die Ermöglichung des Präsenzunterrichts zumindest für bestimmte Gruppen von Schülerinnen und Schülern, so wie es ab 15. März in Regionen mit Inzidenzwerten unter 100 möglich ist: „Wir arbeiten derzeit intensiv daran, wie wir mit einem geschickten und vor allem kindgerechten Testkonzept einen Beitrag zu einem gesicherten Schulbetrieb leisten könnten. Auch hierzu gibt es von Seiten der Staatsregierung positive Signale. Gleichwohl gibt es aber auch viele Eltern, die bei derart hohen Inzidenzwerten einen Schulbetrieb ablehnen. Wichtig ist dabei, dass sich die gesamte Schulfamilie – Schulleitung und Lehrerkollegium, Kinder und Eltern wie auch der Schulträger – hierzu bekennt und Verantwortung übernimmt.“

Neu ist ab dem kommenden Montag, dass unabhängig vom Inzidenzwert auch Buchhandlungen, Büchereien, Archive und Bibliotheken öffnen dürfen. Sonstige Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe dürfen weiterhin im bisherigen Umfang geöffnet sein (insb. unverzichtbare Dienstleistungen oder tägliche Versorgung).

In den Schulen im Landkreis Cham findet zunächst mit Ausnahme der schon im Präsenzunterricht befindlichen Abschlussklassen weiterhin Distanzunterricht statt. In den Kinderbetreuungseinrichtungen wird die Notbetreuung fortgeführt.

Ziel des Landkreises Cham ist es, möglichst bald unter den Inzidenzwert von 100 zu kommen, um zum Beispiel Terminshopping im Einzelhandel oder Wechselunterricht in den Schulen ermöglichen zu können. Es wird darauf hingewiesen, dass die nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr weiter gilt ebenso wie die private Zusammenkunft eines Haushalts mit maximal einer weiteren Person.

Info:

Der Landkreis Cham weist aktuell einen Inzidenzwert von 139,1 auf (RKI COVID-19-Dashboard zum 05.03.2021, 03:10 Uhr). Der 7-Tage-Inzidenzwert und weitere Daten werden täglich auf folgenden Internetseiten veröffentlicht:

Landkreises Cham: www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/coronavirus/

Robert-Koch-Institut (RKI): https://experience.arcgis.com/experience/

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL):

www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm