Manöverankündigung – Manöver im Landkreis vom 15. bis 19. September
Amberg-Sulzbach. Im Landkreis Amberg-Sulzbach werden wieder militärische Übungen der Bundeswehr durchgeführt. Zunächst steht eine Durchschlageübung im Zeitraum 15. bis 19. September (teilweise auch nachts) auf dem Plan. Übungsgebiet ist die Gemeinde Schnaittenbach (Kemnath am Buchberg).
Parallel läuft eine 36-Stunden-Gefechtsübung am 16. und 17. September (teilweise auch nachts) im Raum Freudenberg/Ebermannsdorf.
Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Gleichzeitig wird auf die Gefahren, die von liegen gebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition etc. ausgehen können, hingewiesen. Beim Auffinden derartiger Gegenstände ist die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.

Helikopterlandezonenübung im November – Schäden werden reguliert
Amberg-Sulzbach. Für November meldet die US-Army Gefechtstrainings mit Helikopterlandezonenübung an, die zum Teil auch im Landkreis Amberg-Sulzbach durchgeführt werden. Manöverschäden werden abgewickelt, weist das Landratsamt in einer Presseinformation hin.
Zwischen 3. und 28. November sind dafür 25 amerikanische Soldaten mit fünf militärischen Radfahrzeugen und fünf Hubschraubern im Einsatz. Das Übungsgebiet umfasst die Landkreisgemeinden Etzelwang, Ursensollen, Hirschau, Ensdorf, Freudenberg und Ebermannsdorf. Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Sollten liegen gebliebene Sprengmittel, Fundmunition oder andere militärische Gegenstände aufgefunden werden, bittet die Behörde umgehend die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.
Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass möglicherweise entstehende Manöverschäden reguliert werden können. Schadensmeldungen, die entweder von den Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht werden, müssen innerhalb von drei Monaten der Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gemeldet werden.
Schäden, die allein durch Militärübungen der Bundeswehr zustande kommen, sollten bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung angezeigt werden. Diese leitet die Anträge an das zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, das die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst.