Berichte der Stadt Weiden

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans inkl. Landschaftsplans der Stadt Weiden – erfolgreiche Auftaktveranstaltung in der Max-Reger-Halle – Die Stadt Weiden schreibt die Ziele der Stadtentwicklung sowie der Landschaftsplanung für die nächsten 15 bis 20 Jahre fort. Der Weidener Stadtrat hat am 16. Januar dieses Jahres den offiziellen Startschuss für das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans, inkl. des Landschaftsplans, gegeben. Der erste Entwurf des Flächennutzungsplans (Vorentwurf) ist fertig und wird nun der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Auftaktveranstaltung der formellen Beteiligung am 29. März in der Max-Reger-Halle erfreute sich mit über 100 Teilnehmern einem regen Interesse der Öffentlichkeit. Nach einer Begrüßung durch Bürgermeister Lothar Höher und Bau- und Planungsdezernent Oliver Seidel stellten das Stadtplanungsamt sowie die beauftragen Planungsbüros Dragomir Stadtplanung GmbH und TEAM 4 Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB den Planungsstand vor. Nach einer offenen Fragerunde standen an verschiedenen Themenstationen das Stadtplanungsamt und die Planungsbüros für Rückfragen und Gespräche zur Verfügung. Bereits im Rahmen der Veranstaltung konnten Stellungnahmen zur Niederschrift abgegeben und in eine dafür vorgesehene Beteiligungsbox eingeworfen werden.

Eine Einsichtnahme der Pläne ist bis zum 09. Mai in den Räumen des Stadtplanungsamtes und auf der Homepage der Stadt Weiden unter www.weiden.de/flaechennutzungsplan möglich.

Insbesondere bei Fragen ist eine Terminvereinbarung per Mail an stadtplanung@weiden.de oder telefonisch unter 0961/ 81-6106 wünschenswert.

Aus den eingegangenen Stellungnahmen und aus den parallel erbetenen Rückmeldungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange können sich Änderungen an den Plänen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans ergeben, über die im Stadtrat der Stadt Weiden entschieden wird.

Danach folgt eine weitere Runde zur Beteiligung der Öffentlichkeit.

Bebauungsplan für den Stadtteil Mooslohe – Interesse an Einsicht? – Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 337 „Mooslohe I“ sowie der Aufhebung des alten Bebauungsplans „Mooslohe“ beabsichtigt die Stadt Weiden in diesem Bereich eine geordnete Innenentwicklung an, um den Möglichkeiten und Interessen für eine Nachverdichtung Raum zu geben und um ein zeitgemäßes Bauen zu ermöglichen.

Gerne können Sie sich in die Planung einbringen und die erneute verkürzte Auslegung des neuen Bebauungsplans sowie die zweite Fassung zur Aufhebung des Bebauungsplans im Stadtplanungsamt (Neues Rathaus, 2. Obergeschoss, Zi.Nrn. 2.16 – 2.22) während der üblichen Dienststunden in der Zeit vom 11. April bis einschließlich 25. April bzw. 11. Mai einsehen.

Der Geltungsbereich ist noch einmal verändert worden. Informieren Sie sich über die wesentlichen Auswirkungen dieser Veränderung der Planung, bspw. ob und inwiefern sich ggf. für Sie in Ihrer Umgebung oder für Ihr Grundstück etwas ändert. Gleichzeitig haben Sie (erneut) die Möglichkeit, Ihre Anregungen, Wünsche oder Kritik zu den vorgenommenen Änderungen zu äußern (per E-Mail an stadtplanung@weiden.de oder zur Niederschrift).

Information:
Die Unterlagen können Sie auf der städtischen Homepage sichten unter www.weiden.de/mooslohe. Für eine Einsichtnahme im Rathaus ist eine Terminvereinbarung unter oben genannter E-Mail-Adresse oder telefonisch unter 0961/ 81-6108 wünschenswert. Oder Sie kommen alternativ einfach vorbei – die Pläne hängen im Flur des Stadtplanungsamtes aus.

Gründonnerstag (06. April), Karfreitag (07. April) und Karsamstag (08. April): Vollzug des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage  – An diesen „stillen Tagen“ sind insbesondere der Betrieb von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen (Wettbüros), Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten, die diesen Tagen nicht entsprechende Musik in Diskotheken, öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Darbietungen in Nachtlokalen unzulässig.

Auf den besonderen Schutz des Karfreitags wird ausdrücklich hingewiesen. So sind an diesem Tag keinerlei Musikdarbietungen in Diskotheken erlaubt – ebenso sind Sportveranstaltungen und öffentliche Preisschafkopfveranstaltungen unzulässig.

Die Beschränkung gilt am Gründonnerstag von 2 Uhr bis 24 Uhr, am Karfreitag von 0 Uhr bis 24 Uhr und am Karsamstag ebenfalls von 0 Uhr bis 24 Uhr.