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Meldungen am 13.03.2023 aus Regensburg

UnternehmerSchule startet am 14. März 2023 - Erfolgreiche Unternehmensführung / Leistungen für Vollzeitpflege

12. März 2023
in Lokales

Berichte: Landratsamt Regensburg

UnternehmerSchule startet am 14. März 2023 – Erfolgreiche Unternehmensführung – vom Traum zur Realität – Unternehmer/-in sein – das ist der Lebenstraum vieler Menschen. Damit dieser erfolgreich in die Realität umgesetzt werden kann, veranstaltet die Hans Lindner Stiftung in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Regensburg und weiteren regionalen Partnern die „UnternehmerSchule“. Für Kurzentschlossene gibt es noch freie Plätze. Es können auch einzelne Module gebucht werden – ein Quereinstieg ist damit jederzeit möglich.

Sechsteilige Seminarreihe

Ab dem 14. März 2023 haben Existenzgründer/-innen, Jungunternehmer/-innen und Betriebsnachfolger/-innen die Gelegenheit, ihr unternehmerisches Knowhow kostenlos zu erweitern. An sechs Abenden – immer dienstags um 18 Uhr im Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg (Großer Sitzungssaal – Zi-Nr. 4.035), lernen die Teilnehmenden, wie man Unternehmer/-in wird und als solche-/r Erfolg hat.

Modul 1: Von der Idee zum Produkt

Die erste Veranstaltung am 14. März 2023 findet unter dem Thema „Von der Idee zum Produkt“ statt und beschäftigt sich mit dem Businessplan, der Unternehmerpersönlichkeit, der Geschäftsidee und Gründungsformalitäten.

Anmeldung und Information

Die Anmeldung erfolgt bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Regensburg unter der Telefonnummer 0941 4009-603, per E-Mail unter wirtschaft@landratsamt-regensburg.de oder online unter www.Dahoam-in-Niederbayern.de/unternehmerschule.

Erfahren Sie mehr auf https://www.landkreis-regensburg.de/wirtschaft-energie/wirtschaftsfoerderung/unternehmerschule/

Leistungen für Vollzeitpflege in der Jugendhilfe angepasst – Wie vom Bayerischen Landkreistag und vom Bayerischen Städtetag empfohlen, sollen die Richtlinien für die Vollzeitpflege angepasst werden. Der Jugendhilfeausschuss stimmte in seiner Sitzung am 6. März 2023 dieser Anpassung zu. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab 1.1.2023; die bisherigen Richtlinien galten seit dem 1.7.2019. Sie betreffen junge Menschen, die in Pflegestellen/-familien untergebracht sind und regeln Höhe und Umfang des Unterhalts in den jeweiligen Pflegeverhältnissen.

Unterhaltsbedarf und Erziehungsbeitrag

Ab 1.1.23 gelten folgende monatliche Leistungen für den Unterhaltsbedarf, die Erziehungsbeiträge sowie die Pflegepauschale für die Pflegeeltern, gestaffelt nach Altersstufen der betreuenden Kinder und Jugendlichen.

AltersstufeUnterhaltsbedarfErziehungsbeitragPflegepauschale
0 – vollendetes 6. Lebensjahr312 € x 2 = 624 €350 €974 €
7. – vollendetes 12. Lebensjahr377 € x 2 = 754 €350 €1104 €
ab 13. Lebensjahr463 € x 2 = 926 €350 €1276 €

Der Unterhaltsbedarf bzw. die Pflegepauschalen werden bei künftiger Änderung der Höhe des Mindestunterhaltes und des Kindergeldes automatisch angepasst.

Zusätzliche Leistungen

Entsprechend den Empfehlungen sehen die Richtlinien des Landkreises für zusätzliche, über den üblichen Unterhaltsbedarf hinausgehende Leistungen eine pauschale Bewilligung von 50 Euro monatlich vor. Erstmals in die Richtlinien aufgenommen wurden Zuschüsse zum Aufbau einer selbständigen Lebensführung. Wenn volljährige Pflegekinder – meist in schulischer oder beruflicher Ausbildung – eine eigene Wohnung beziehen, unterstützt der Träger der Jugendhilfe dies mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Prozent der Pflegepauschale, sofern dies aus pädagogischen Gründen sinnvoll ist.

Bereitschafts- und Kurzzeitpflege

Um den deutlich erhöhten Erziehungsaufwand bei Bereitschafts- und Kurzzeitpflegen anzuerkennen, sehen die Richtlinien folgende Regelungen vor:

  • Vom ersten bis vierzehnten Tag täglich 30 Prozent des Erziehungsbeitrags (derzeit 105 Euro)
  • Vom 15. Tag bis 6 Monate täglich 15 Prozent des Erziehungsbeitrags (derzeit 53 Euro)

Die Begrenzung der Kurzzeitpflege von sechs Monaten wird gestrichen, das heißt, die Pflegefamilien erhalten so lange ein erhöhtes Pflegegeld, bis die Bereitschafts- oder Kurzzeitpflege durch das Kreisjugendamt beendet wird.

Außerdem wird die Höhe der monatlichen Bereitschaftspauschale und der monatlichen Belegungspauschale, die Bereitschafts- oder Kurzzeitpflegestellen als Aufwandsentschädigung erhalten, von 113 Euro auf 170 Euro erhöht

Derzeit 187 junge Menschen in Pflegestellen

Vom Kreisjugendamt Regensburg sind derzeit 187 junge Menschen in Pflegestellen untergebracht. In 106 Fällen davon erhält der Landkreis Kostenerstattung von anderen Kostenträgern.

Einkommen muss nicht mehr eingesetzt werden

In den Richtlinien gestrichen wurde der Passus, dass junge Menschen bei vollstationären Leistungen ihr Einkommen als Kostenbeitrag einsetzen müssen. Das zum 1.1.23 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendpflege machte die Aufhebung dieser Regelung möglich.

Tags: Landratsamt RegensburgMeldungenRegensburg
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