Berichte der Bundespolizei

Schlägerei am Hauptbahnhof – Sonntagabend (26. März) gerieten drei Männer aus Ungarn mit einer siebenköpfigen Gruppe am Münchner Hauptbahnhof zunächst in Streit, aus welchem sich anschließend eine Schlägerei entwickelte. Die drei Ungarn werden am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt.

Sieben weitere männliche Personen sind flüchtig. Gegen 21:45 Uhr gerieten die Gruppen im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes in Streit und schlugen anschließend aufeinander ein. Hierbei traten und schlugen sich alle Beteiligten gegenseitig. Es kamen Glasflaschen, ein Gürtel sowie ein Fahrradschloss als Schlagwaffe zum Einsatz. Auch als einige Beteiligte zu Boden gingen, erfolgten Schläge und Tritte gegen die am Boden liegenden Personen. Ein unbeteiligter Passant wählte daraufhin den Notruf. Die siebenköpfige Gruppe konnte unerkannt fliehen, während drei Ungarn im Alter von 23, 25, und 26 Jahren von Streifen der Bundespolizei festgenommen werden konnten.

Alle drei waren alkoholisiert und trugen leichte Verletzungen davon, wobei der 25-Jährige aufgrund einer Platzwunde am Kopf ärztlich versorgt werden musste. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete für die drei in Deutschland wohnsitzlosen Männer eine Haftrichtervorführung an, welche am heutigen Montag vollzogen wird. Zur Aufklärung des Tatherganges werden Aufzeichnungen der Kamerasysteme vom Hauptbahnhof ausgewertet.

Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung gegen alle Beteiligten und bittet Zeugen, die Angaben zum Tathergang oder Hinweise zu möglichen Tatbeteiligten geben können, sich unter 089 51 55 50 1111 zu melden.

Strafanzeigen nach Grenzkontrollen – Bei Grenzkontrollen hat die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei die Wochenendplanungen von zwei Männern durcheinandergebracht. Freitagnacht (24. März) stoppten die Beamten auf der B23 bei Griesen einen Rumänen, der wegen seines Führerscheins Probleme mit der Polizei bekam. Kurz zuvor musste ein Italiener auf der B2 bei Mittenwald seine Reise unterbrechen, weil mit seinem Kfz-Kennzeichen etwas nicht in Ordnung war. Außerdem wurde sein Bankkonto um fast 3.000 Euro “erleichtert”.

Bei der Überprüfung der Personalien des italienischen Staatsangehörigen stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Regensburg im Jahr 2020 gegen den 46-Jährigen einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen hatte. Als Geldstrafe waren rund 2.500 Euro einschließlich Verfahrenskosten festgesetzt worden. Nachdem der Mann die Summe von mehreren Geldautomaten abgehoben und bei der Bundespolizei zum Begleichen seiner Justizschulden eingezahlt hatte, wurden gleich nochmal mehrere hundert Euro fällig. Sein Auto war lediglich mit einem vorläufigen italienischen Probekennzeichen ausgestattet. Daher wurde der Italiener wegen Kennzeichenmissbrauchs angezeigt. Er musste als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren auf Anordnung der Münchner Staatsanwaltschaft 500 Euro hinterlegen, ehe er aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurde.

Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis musste ein Fahrzeugführer aus Rumänien seine Autofahrt beenden. Er händigte den Bundespolizisten unter anderem einen rumänischen Führerschein aus. Die Beamten entlarvten dieses Dokument als “glatte Fälschung”. Über eine echte Fahrerlaubnis verfügte der 25-Jährige nicht. Er hat voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren zu rechnen. Die Bundespolizei schaltete für die sich anschließenden Ermittlungen die zuständige Grenzpolizeiinspektion in Murnau ein.