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Neumarkt
Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz – Ab 01.03.2025 ist das Versicherungskennzeichen „Grün“
Landkreis Neumarkt. Wie jedes Jahr wurde zum 01.03.2025 ein neues Versicherungskennzeichen, unter anderem für E-Scooter, benötigt, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Im Jahr 2025/2026 ist dieses grün.
Am vergangenen Wochenende wurden insgesamt 18 E-Scooter-Fahrer durch Polizeibeamte festgestellt, welche das Versicherungskennzeichen nicht pünktlich gewechselt hatten und daher nun mit einer Anzeige wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz konfrontiert sind. Die Polizei weist darauf hin, dass die blauen Versicherungskennzeichen aus 2024/2025 ungültig sind. Seit dem 01.03.2025 müssen diese durch neue, grüne Versicherungskennzeichen ersetzt werden.

Verkehrsunfälle am Wochenende
Neumarkt. Aufgrund seiner nicht den Wetterverhältnissen angepassten Geschwindigkeit kam ein 35-jähriger Pkw-Fahrer am Nachmittag des 28.02.2025 bei Stauf von der Fahrbahn der B299 ab und prallte gegen ein dortiges Verkehrsschild. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Der Sachschaden wird auf 3.500 Euro geschätzt. Im Rahmen der Sachbearbeitung stellte sich heraus, dass für den Pkw kein Versicherungsschutz bestand. Der 35-Jährige sieht sich entsprechenden Konsequenzen gegenüber.
Ein 22-jähriger Kraftrad-Fahrer befuhr am Sonntagabend die Straße „Am Höhenberg“ in Richtung desselbigen. Aufgrund eines Fahrfehlers stürzte er alleinbeteiligt und wurde leicht verletzt in ein Klinikum eingeliefert. Der entstanden Sachschaden beläuft sich auf etwa 1.000 Euro.
Pyrbaum. Die schneeglatte Fahrbahn der K NM 17 wurde am 28.02.2025 einem 18-jährigen Pkw-Fahrer zum Verhängnis. Der Fahranfänger rutschte zwischen Pyrbaum und Rengersricht in den dortigen Straßengraben. Sowohl der Heranwachsende, als auch sein 17-jähriger Beifahrer blieben unverletzt. Der Sachschaden wird mit etwa 10.000 Euro beziffert.
Unter Alkoholeinfluss am Steuer
Neumarkt. Am vergangenen Wochende wurden im Rahmen von Verkehrskontrollen unabhängig voneinander drei Pkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss festgestellt. Den Anfang machte ein 55-jähriger Mann, welcher am 01.03.2025, gegen 14:05 Uhr, im Bereich des Bahnhofs einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Ihm folgte gegen 18:45 Uhr im Flutgrabenweg ein 78-jähriger Pkw-Fahrer, welcher ebenfalls Alkoholgeruch verströmte.
Das Trio vervollständigte ein 61-jähriger Fahrzeugführer, welcher am Abend des 02.03.2025 auf der St2240 zwischen Dietkirchen und Neumarkt in eine Verkehrskontrolle geriet. In allen drei Fällen wurden Blutenentnahmen durchgeführt und entsprechende Anzeigen erstattet.
18-Jähriger konsumierte Cannabis im Beisein von Minderjährigen
Neumarkt. Am Nachmittag des 01.03.2025 fielen einer Polizeistreife vier Jugendliche im Alter zwischen 15 bis 18 Jahren im Bereich des Bahnhofs ins Auge. Zunächst versuchte sich das Quartett von der Örtlichkeit zu entfernen, nachdem sie die Beamten erblickt hatten. Bei der folgenden Personenkontrolle konnte Cannabisgeruch wahrgenommen werden.
Bei einer Durchsuchung des 18-Jährigen kamen ein abgerauchter Joint sowie eine Tütchen mit Cannabis zum Vorschein. Beides wurde sichergestellt. Der Heranwachsende gab an, den Joint im Beisein seiner minderjährigen Begleiter konsumiert zu haben, weshalb ihn ein Bußgeld erwartet. Im Zuge der Sachbearbeitung wurden bei den drei 15 und 16 Jahre alten Minderjährigen jeweils eine „Vape“ aufgefunden und ebenfalls sichergestellt. Diese können durch die Erziehungsberechtigten bei der hiesigen Polizei bei Bedarf wieder abgeholt werden.