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Polizei: Friedlicher Pfingstfestauftakt in Bad Kötzting

Polizei

Die Kötztinger feiern friedlich – nach diesem Motto kann die Polizei Bad Kötzting zum Auftakt des Pfingstfestes grundsätzlich eine erfreuliche Bilanz ziehen: Im Gegensatz zum Vorjahr verlief der Eröffnungstag friedlich und ohne gewalttätige Vorkommnisse. Lediglich am darauffolgenden Pfingstsonntag flogen einmal die Fäuste. Am Montagabend zeigten zwei Festbesucher eine verfassungsfeindliche Geste. Für alle vorgenannten Beteiligten ist die Festwoche nun vorzeitig beendet.

Ohne größere Zwischenfälle verlief der traditionelle Pfingstritt, wobei ein Reiter nach Sturz vom Pferd medizinisch behandelt werden musste. Weiterhin musste die Polizei drei Mal eingreifen und Drohnenflugverkehr einstellen.

Ein Lob hat die Polizei gegenüber den motorisierten Festbesuchern über: Bislang setzten sich keine Verkehrsteilnehmer in erheblich alkoholisiertem Zustand ans Steuer – jedoch mussten schon zwei Alkoholfahrten im Bereich einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Einzugsbereich um die Festwiese beanstandet werden, welche ein Bußgeld und ein Fahrverbot nach sich ziehen. Weiterhin konnten im Zuge von Verkehrskontrollen mehrere alkoholisierte Personen vom berauschten Fahrtantritt abgehalten werden, nachdem diese schon vor dem Losfahren durch die Polizei kontrolliert wurden.

 

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Foto: Pixabay

  • Pfingstfestwochenende

Trotz regnerischem Wetter zog der Beginn des Pfingstfestes am Samstagnachmittag wieder mehrere tausend Besucher an: Den reibungslosen Volksfesteinzug durch die Stadt bis zum Festplatz verfolgten zahlreiche Zuschauer entlang der Zugstrecke. Anschließend füllte sich der Festplatz und das Festzelt zügig. Über den ganzen Abend zeigte die Polizei Bad Kötzting mit Unterstützungskräften starke Präsenz am Festplatz. Auch die Sicherheitswacht war bislang an allen Abenden im Einsatz.

Erfreulich friedlich verlief dann der Auftaktabend: Am Samstag kam es zu keinen körperlichen Auseinandersetzungen. Neben der Festwiese wurde bei einem Autofahrer Alkoholgeruch wahrgenommen, weshalb dessen Weiterfahrt unterbunden wurde. Der Mann muss mit einem Fahrverbot und einem Bußgeld rechnen. Einem weiteren in seinem Fahrzeug angetroffenen Mann wurde dessen Fahrtantritt schon im Vorfeld untersagt, da auch dieser dem Alkohol zu sehr bzw. über das erlaubte Maß zum sicheren Führen eines Fahrzeugs hinaus zugesprochen hat – sein Autoschlüssel wurde vorsorglich bis zum Abbau des alkoholisierten Zustands sichergestellt. Im Zuge einer weiteren Kontrolle wurde die Polizei an diesem Abend auf einen syrischen Staatsangehörigen aufmerksam, welcher keinen gültigen Aufenthaltstitel besaß. Dem Mann erwartet nun ein Strafverfahren.

Zu Schlägen und Tritten mehrerer junger Männer gegen einen 23-Jährigen kam es am Sonntagabend im Bereich eines Schankbetriebs auf dem Festgelände. Das Motiv dürfte dabei in einem vorausgegangenen Wortwechsel auf persönlicher Ebene gelegen haben, welcher nicht im Zusammenhang mit dem Volksfestbetrieb gestanden haben dürfte. Der Geschädigte erlitt dabei eine oberflächliche Verletzung im Kopfbereich. Bei allen Beteiligten scheint Alkohol im Spiel gewesen zu sein. Für den Bereich des Festgeländes wurden Aufenthalts- und Betretungsverbote für die weitere Pfingstfestwoche ausgesprochen. Im weiteren Verlauf der Nacht wurde dann im Einzugsbereich einer Diskothek im Stadtosten ebenfalls bei einem jungen Mann erneut ein Fahrzeugschlüssel sichergestellt, da auch diesem noch vor dessen Abfahrt aufgrund erheblicher Alkoholisierung die Weiterfahrt untersagt wurde.

Am Pfingstmontag fiel einer Streife gegen Mittag ein 66-jähriger Pkw-Lenker im Bereich der Dampfbachstraße auf, dessen Alkoholisierungsgrad sich ebenfalls im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bewegte – auch ihn erwarten nach Atemalkoholtest ein Fahrverbot, sowie ein Bußgeld. Im Rahmen des abendlichen Volksfestbetriebs schlugen dann ein 24-Jähriger und dessen 19-jährige Partnerin im offensichtlichen Alkoholexzess über die Stränge und zeigten im Festzelt eine verfassungsfeindliche Geste. Neben einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurde das Verhalten der beiden Personen mit einem Aufenthalts- und Betretungsverbot für die restliche Pfingstfestwoche sanktioniert. Im Rahmen der mittlerweile erfolgten Aufarbeitung des Sachverhalts wurde deutlich, dass die Motivation zum Aufzeigen der Geste dem überschwänglichem Alkoholkonsum und damit scheinbar einhergehenden Kontrollverlust zuzuordnen war und politische Hintergründe bzw. Meinungen hierbei offensichtlich keine Rolle spielten – die Beschuldigten zeigten im nüchternen Zustand dahingehende Reue.

  • Pfingstritt

Traditionell begab sich die alljährliche Reiterprozession mit über 700 Reitern am Morgen des Pfingstmontages vom Veitsplatz in Bad Kötzting nach Steinbühl. Im Grundsatz verlief der Pfingstritt störungsfrei, es wurden lediglich wenige Zwischenfälle bekannt: So zum Beispiel fiel vor Rittbeginn ein Mann im Bereich der Pfingstreiterstraße von seinem Pferd, als dieses beim Rückwärtsgehen außer Kontrolle geriet. Der Mann wurde dabei leicht verletzt und musste sich zur Behandlung in ein Krankenhaus begeben.

Zum Schutz von Ross und Reiter setzte die Polizei Bad Kötzting erstmals auf die Unterstützung der polizeilichen Drohnendetektion: Im Rahmen des Pfingstrittes wurden insgesamt drei Drohnen bzw. deren Piloten aufgestöbert, welche ihre Drohnen zum Teil im unmittelbaren Nahbereich der Rittstrecke steigen ließen. Aufgrund der dadurch naturgemäß entstehenden Gefahr des möglichen Erschreckens bzw. Aufscheuens beispielsweise durch Surren wurde der entsprechende Drohnenpilot zur Landung des Luftgefährts angewiesen – nach rechtlicher Bewertung müssen die Verantwortlichen Drohnenpiloten ggf. mit weiteren Ermittlungen bzw. entsprechenden Anzeigen rechnen.

Für die kommenden Jahre darf insbesondere weiterhin an die Vernunft aller Besucher appelliert werden, welche mit Fahrzeugen anreisen: Enorm wichtig ist die Beachtung der Park- und Haltverbotszonen, insbesondere zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf den Umleitungsstrecken und zur Freihaltung von Rettungswegen. Hier musste wie schon in den Jahren das Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer moniert werden.