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Polizei: Unfallflucht – Zwei aktuelle Fälle aus Amberg

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Unfallflucht, auch als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bekannt, ist eine Straftat, die in Deutschland schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Zwei Vorfälle aus Amberg zeigen, wie häufig diese Problematik auftritt und wie hoch die Schäden für die Betroffenen ausfallen können.

Fall 1: Unfallflucht auf einem Parkplatz in der Bayreuther Straße

Am Dienstag, den 17.12.2024, wurde auf dem Parkplatz eines Einzelhändlers in der Bayreuther Straße der Kia einer 37-jährigen Frau aus Freihung beschädigt. Der Vorfall ereignete sich zwischen 08:00 und 10:45 Uhr. Ein unbekannter Fahrzeugführer hinterließ Kratzer an der Beifahrerseite des Fahrzeugs. Der Schaden wird auf rund 1.500 Euro geschätzt. Leider entfernte sich der Verursacher vom Unfallort, ohne den Vorfall zu melden. Hinweise zu dem flüchtigen Fahrzeug nimmt die Polizeiinspektion Amberg unter der Telefonnummer 09621/8900 entgegen.

Fall 2: Unfallflucht im Kreisverkehr Regensburger Straße

Ebenfalls am 17.12.2024 ereignete sich ein weiterer Fall von Unfallflucht, diesmal im Kreisverkehr an der Regensburger Straße. Gegen 09:45 Uhr touchierte ein schwarzer BMW den grauen Seat einer 73-jährigen Ambergerin. Der Unfall geschah, als die Frau von der Regensburger Straße kommend in den Kreisverkehr einfuhr und diesen an der Ausfahrt Richtung Bahnhof verlassen wollte. Der Fahrer des BMW beschädigte dabei das Heck des Seats und hinterließ einen Lackschaden in Höhe von etwa 1.000 Euro. Auch hier entfernte sich der Unfallverursacher in unbekannte Richtung. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Amberg entgegen.

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Foto: Jürgen Masching

Rechtliche Konsequenzen bei Unfallflucht

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Betroffene Fahrer riskieren:

  • Geldstrafen oder Freiheitsstrafen
  • Eintragung von Punkten in Flensburg
  • Führerscheinentzug
  • Regressforderungen der Versicherung

Diese Strafen sollen sicherstellen, dass Unfallverursacher ihrer Verantwortung nachkommen und Betroffenen die Möglichkeit geben, ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Wie verhalte ich mich richtig bei einem Unfall?

Um eine Strafverfolgung wegen Unfallflucht zu vermeiden, sollten Sie die folgenden Schritte einhalten:

  1. Anhalten und absichern: Stellen Sie das Fahrzeug ab und sichern Sie die Unfallstelle.
  2. Schadensmeldung machen: Informieren Sie die Polizei, wenn der Unfallgegner nicht auffindbar ist.
  3. Kontaktdaten hinterlassen: Können Sie den Geschädigten nicht persönlich benachrichtigen, hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten gut sichtbar am beschädigten Fahrzeug.
  4. Fotos und Dokumentation: Fotografieren Sie die Unfallstelle und die Schäden am Fahrzeug.

Fahrraddiebstahl – Mountainbike aus Kellerraum entwendet

Ein schwarzes VecoCraft Mountainbike wurde am vergangenen Donnerstag (12.12.2024) aus einem Keller in der Pfistermeisterstraße entwendet. Hinweise zum Verbleib des Fahrrades nimmt die Polizeiinspektion Amberg unter der Telefonnummer 09621/8900 entgegen.

Sachbeschädigung an Kfz – Außenspiegel beschädigt

An einem in der Regensburger Straße geparkten Ford wurde in der Nacht von Montag auf Dienstag (16./17.122024) ein Außenspiegel beschädigt. Der Besitzer (25) fand die Verkleidung des linken Außenspiegels auf dem Boden liegend vor. Hinweise zu der Sachbeschädigung nimmt die Polizeiinspektion Amberg (09621/8900) entgegen.