(Berichte der Polizei Furth im Wald) – Verbotene Sylvesterkracher mitgeführt – Am frühen Freitagabend kontrollierten Fahnder der Grenzpolizeigruppe einen 24-jährigen VW-Fahrer im Stadtgebiet Furth im Wald. Hierbei fanden die Beamten unter dem Rücksitz versteckt eine Packung mit verbotenen Feuerwerkskörpern, welche der junge Mann in Tschechien erworben hatte. Dies hatte zur Folge, dass die Beamten ein Strafverfahren gegen den jungen Mann einleiteten und die „Böller“ sicherstellten.
Mehrere verbotene Waffen bei Kontrollen sichergestellt – Bei Kontrollen am Wochenende stellten Beamten der Grenzpolizeigruppe mehrere verbotene Gegenstände sicher. Ein 39-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger wurde am Samstagnachmittag kurz nach der Einreise in das Bundesgebiet einer Kontrolle unterzogen. Hierbei führte er einen Elektroschocker mit sich. Ebenfalls am Samstagnachmittag wurde ein 35-jähriger rumänischer Staatsangehöriger einer Kontrolle unterzogen.
Hierbei fanden die Beamten in der Mittelkonsole des Fahrzeuges ein verbotenes Springmesser auf. Bei einer weiteren Kontrolle am Sonntagnachmittag wurden die Beamten bei einem 25-jährgien ungarischen Staatsangehörigen fündig. Dieser hatte kurz zuvor auf einem Asia-Markt in Tschechien ein verbotenes Gürtelmesser und einen Elektroschocker erworben. Die verbotenen Gegenstände wurden alle sichergestellt und gegen die Besitzer wurde jeweils ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Waffenrecht eingeleitet.
Illegale Sylvesterböller nach Deutschland gebracht – Auch am Wochenende brachten Reisende verbotene Sylvesterböller nach Deutschland mit. Bei einer Kontrolle am Samstagnachmittag wurden die Beamten bei einem 35-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen fündig. Dieser hatte zuvor eine Packung verbotener „Böller“ in Tschechien erworben. Dies hatte die Sicherstellung der pyrotechnischen Gegenstände zur Folge. Am späten Sonntagabend führte ein 23-jähriger deutscher Staatsangehöriger mehrere pyrotechnische Gegenstände in seinem Fahrzeug mit sich, welche er unter der Kofferraumabdeckung versteckte. Auch diese Gegenstände wurden sichergestellt. Gegen die beiden Personen wurde jeweils ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffrecht eingeleitet.
Ohne Führerschein mit nicht versicherten Auto gefahren – In der Nacht von Samstag auf Sonntag kontrollierten Fahnder der Further Grenzpolizeigruppe einen Pkw mit französischer Zulassung. Bei der Überprüfung des Fahrers stellten die Beamten fest, dass gegen den Fahrzeugführer, ein 46-jähriger französischer Staatsangehöriger, ein in Deutschland rechtskräftiges Fahrverbot bestand. Die weiteren Ermittlungen ergaben zudem, dass der von dem Mann benutzte Pkw nicht versichert und zugelassen war. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen diverser Straftaten ein. Seine Weiterreise musste der Mann nun zu Fuß fortsetzen.
Unter Drogeneinfluss gefahren – Bei einer Kontrolle am Sonntagabend stellten Beamte der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald bei einem 22-jährigen Mann fest, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand. Der Mann gab gegenüber den Beamten an, das er zuvor Cannabis konsumiert hatte. Die Folge war die Durchführung einer Blutentnahme bei dem jungen Mann und die Weiterfahrt wurde durch einen Mitfahrer des Mannes übernommen.
Vor Polizeikontrolle geflüchtet – Am frühen Montagmorgen wollten Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe gegen 04.30 Uhr einen Pkw BMW mit Münchner Zulassung im Bereich Rittsteig einer Kontrolle unterziehen. Als die Beamten das Blaulicht und Anhaltesignale einschalteten beschleunigte der BMW-Fahrer stark und flüchtete über den ehemaligen Grenzübergang Rittsteig nach Tschechien. Die Beamten setzten dem Fahrzeug auf tschechischen Hoheitsgebiet nach.
Aufgrund der riskanten und rücksichtslosen Fahrweise des BMW-Fahrers und der Tatsache auftretender Straßenglätte brachen die Beamten die Nacheile in der Ortschaft Nyrsko ab. Eine Fahndung der tschechischen Behörden nach dem Fahrzeug verlief ebenfalls negativ. Eine Überprüfung der Polizei München ergab, dass die an dem BMW angebrachten Kennzeichen sogenannte „Duplettenkennzeichen“ waren. Die Originalkennzeichen befanden sich an einem Fahrzeug, welches in München in einer Tiefgarage abgestellt war. Dies dürfte auch der Grund gewesen sein, warum der Fahrer sich der Polizeikontrolle entzogen hat.