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Polizei Schwandorf – Alle Meldungen vom 04.08.2024

Polizei

Schlägerei in Schwandorfer Diskothek

In der Nacht von Freitag auf Samstag (02.08.2024/03.08.2024), gegen 02:25 Uhr, ereignete sich in einer Schwandorfer Diskothek eine Schlägerei zwischen mehreren Personen. Bei dem Vorfall sind nach derzeitigem Ermittlungsstand mindestens fünf Personen in Form von Schürf- und Platzwunden leicht verletzt worden.

Die genauen Hintergründe konnten aufgrund der erheblichen Alkoholisierung aller Beteiligten noch nicht abschließend geklärt werden. Die Polizei Schwandorf hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

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Foto: Symbolbild

Diebesgut im Kinderwagen versteckt

Am Samstag (03.08.2024), gegen 14:00 Uhr, wurde eine Osteuropäerin aus Schwandorf beim Ladendiebstahl in einer Aldi-Filiale erwischt. Die 25-Jährige entwendete insgesamt 47 Artikel im Gesamtwert von 189,92 Euro. Hierzu entfremdete sie den Kinderwagen ihres zweieinhalbjährigen Sohnes, indem sie das gesamte Diebesgut unter einer Decke versteckte und ihren Sohn darauf setzte.

Nach aktuellen Erkenntnissen können der Frau noch mehrere Taten zugeordnet werden. Die genaue Schadenshöhe hierzu ist bislang nicht bekannt und noch Gegenstand der Ermittlungen. Gegen die 25-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls eingeleitet.

Zwei Autofahrer unter Alkoholeinfluss am Steuer

Zwei Alkoholfahrten oberhalb der 0,5 Promille Grenze wurden bei Kontrollen der Autobahnpolizei Schwandorf in den vergangenen Tagen festgestellt. Am Freitagvormittag, gegen 10 Uhr, wurde ein Mietfahrzeug in der Naabstraße in Schwarzenfeld einer Kontrolle unterzogen. Nachdem beim 64-jährigen Fahrer Alkoholgeruch wahrnehmbar war, erfolgte ein Atemalkoholtest, welcher 0,8 Promille anzeigte.

Ebenfalls am Freitag, gegen 22 Uhr, wurde ein Pkw mit lettischer Zulassung in der Klosterstraße in Schwandorf einer Kontrolle unterzogen. Hier zeigte der Atemalkoholtest beim 58-jährigen Fahrer einen Wert von 0,9 Promille an. Nachdem beide Fahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, mussten sie die Geldbuße vor Ort entrichten. Zudem erwartet beide ein einmonatiges Fahrverbot.