Polizei

Am Freitag, dem 19.07.2024, gegen 15.30 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizeistation Schwandorf einen 28-jährigen Georgier, der mit einem polnischen Kleintransporter auf der A93 in Richtung Hof unterwegs war.

Hierbei wurde ein offener Haftbefehl, ausgestellt, wegen der Vergehen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und „Urkundenfälschung festgestellt werden. Da dem Mann der Haftbefehl wohl noch nicht zugestellt worden war, erhielt er Gelegenheit, die Geldstrafe in Höhe von etwa 6.000,- Euro zu begleichen oder einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.

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Symbolbild Foto: J. Masching

Bei der Durchsuchung das Fahrzeug fanden die Polizeibeamten noch ein Reizstoffsprühgerät, ohne die in Deutschland erforderlichen Kennzeichnungen bzw. Zulassung, auf.

Da der Besitz und das Mitführen verboten sind, wurde gegen den Mann erneut ein Strafverfahren eingeleitet. Das Reizstoffsprühgerät wurde von der Polizei sichergestellt, der Mann durfte seine Reise fortsetzen.