Polizei

Am Donnerstag 23.05.2024 gegen 19:50 Uhr befuhr eine 34 jährige Schwandorferin mit ihrem VW Transporter die Kreisstraße Sad2 im Bereich Klardorf in westlicher Richtung. Als die Fahrerin verkehrsbedingt abbremsen musste, wurde sie von einem hinter ihr fahrenden Ford Transit eines Paketdienstleisters überholt.

Bei dem knappen Überholmanöver des Transitfahrers kam es zu einer Spiegelberührung beider Fahrzeuge. Daraufhin versuchte die Frau in ihrem Kastenwagen durch mehrfache Betätigung der Hupe und Lichtzeichen den Verursacher auf den Unfall aufmerksam zu machen. Dieser zeigte sich jedoch davon offensichtlich unbeeindruckt und fuhr ohne anzuhalten weiter. Die Frau nahm kurzerhand die „Verfolgung“ auf und fuhr dem flüchtigen Unfallverursacher bis zu seiner Wohnung im Schwandorfer Bereich nach, anschließend verständigte sie die Polizei.

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Bild: J. Masching

Freiwilliger Alkoholtest

Eine Streifenbesatzung der Autobahpolizei Schwandorf wurde an die Einsatzörtlichkeit beordert. Diese stellte bei erster Inaugenscheinnahme der Beschädigungen an beiden Fahrzeugen einen eindeutigen Zusammenhang fest. Aufgrund der Tatsache, dass den Beamten an der betreffenden Wohnung des flüchtigen Fahrers nicht geöffnet wurde, musste nach Rücksprache und Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Amberg die Feuerwehr zur Wohnungsöffnung herbeigerufen werden.

Nachdem sich der Verdacht vor Ort erhärtete, dass sich der flüchtige Fahrer in einem zum Grundstück gehörenden Nebengebäude befinden solle, wurde auch dieses von der Feuerwehr geöffnet und polizeilich überprüft. Es stellte sich heraus, dass sich tatsächlich der gesuchte Unfallverursacher darin versteckte. Bei dem 43 jährigen Mann wurde eindeutig Alkoholgeruch festgestellt. D

er Mann zeigte sich den einschreitenden Polizeibeamten kooperativ gegenüber und führte den ihm angebotenen freiwilligen Atemalkoholtest bereitwillig aus. Dieser zeigte jedoch ein Ergebnis im knappen einstelligen Promillebereich an, welches mit dem sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr nicht vereinbar war.

Der Mann musste sich folglich den notwendigen strafprozessuellen Maßnahmen der Polizei und zudem einer Blutentnahme in einem nahegelegenen Krankenhaus unterziehen. Gegen ihn wurden mehrere Strafanzeigen u.a. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol und unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.

Der Führerschein wurde ebenfalls noch vor Ort für das weitere Strafverfahren vorab eingezogen.