Polizei
Am Freitag, 28.02.2025, gegen 21:00 Uhr fiel einer Streife der Polizei Waldsassen eine bulgarische Fahrzeugkombination bestehend aus Kleintransporter und Anhänger auf, welche massiv überladen war. Insgesamt durfte das Gespann ein Gesamtgewicht von max. 7000Kg haben. Die Verwiegung ergab aber Gesamtgewicht von knapp 10000Kg.
Nach erfolgter Teilabladung und Einbehaltung einer Sicherheitsleistung konnte der Fahrer seine Reise fortsetzen. Derartige Kleintransporter sind selbst mit Toleranzen nicht für derartige Lasten ausgelegt und stellen aus diesem Grund eine große Gefahr für den Straßenverkehr und damit auch für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Bereits am Montag, 24.02.2025, wurde ein 51-jähriger Mann aus Mitterteich das Opfer eines Betruges, der diesmal andersrum vonstattenging. Der Mann inserierte auf einer Verkaufsplattform eine Nobelarmbanduhr und fand dafür einen vermeintlichen Käufer in Hamburg.
Die Ware wurde via Expresslieferung an den „Käufer“ versandt. Leider ist der vereinbarte Kaufpreis von knapp 2000 € bislang nicht auf dem Konto des Verkäufers eingegangen. An der Lieferadresse ist der „Käufer“ laut Recherchen der Polizei auch nicht bekannt.

Für die Zivilfahnder der GPG Waldsassen ist auch ein ereignisreiches und arbeitsreiches Wochenende zu Ende gegangen.
In der Summe wurden über den Zeitraum vom Freitag, 28.02.2025 bis zum Sonntag, 02.03.2025
- Vier Verstöße nach dem KCanG festgestellt, indem Kleinstmengen Marihuana oder Cannabis von Tschechien nach Deutschland eingeführt wurden.
Die Betäubungsmittel wurden jeweils sichergestellt und gegen die Besitzer wurden Strafverfahren eingeleitet.
- In diesem Zusammenhang wurde bei einer Fahrzeugführerin auch festgestellt, dass sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führte. Nach der Blutentnahme wurde die Frau entlassen. In solchen Fällen muss entweder das Fahrzeug stehen bleiben, oder ein fahrtüchtiger Fahrzeuglenker setzt die Fahrt weiter fort. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren schließt sich der Blutentnahme an.
- Weiterhin wurden zwei Verstöße nach dem WaffG festgestellt. Einmal führte ein Fahrzeugführer einen verbotenen Wurfstern aus Tschechien ein, und ein anderer Fahrer hatte ein Einhandmesser in seiner Jackentasche dabei. Dies stellt beim Wurfstern eine Straftat dar, weil dieser einen verbotenen Gegenstand darstellt. Für das Führen des Einhandmessers benötigt man ein besonderes Interesse, etwa Beruf oder Hobby, um dieses straffrei mitführen zu dürfen.
- Reisende sind nicht nur im Auto über die Grenze unterwegs, sondern nutzen auch den Zug. Die Grenzfahnder führen deshalb regelmäßig Zugkontrollen im Grenzbereich durch. Am Samstag konnten sie bei der Kontrolle eines 39-jährigen Elektrotechnikers eine geringe Menge Methamfetamin in einer kleinen schwarzen Dose auffinden und sicherstellen.
- Bereits am Freitagabend stellten die Fahnder ebenfalls im Zug bei einer 45-jährigen Frau eine geringe Dosis Methamfetamin in Verbindung mit einem verschreibungspflichtigen Medikament sicher. Für das Medikament konnte die Frau keine Verordnung vorlegen.
Beide Personen wurden nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung wieder entlassen.