Polizei
Reh auf B85 erfasst – Fahrer meldet Unfall erst Stunden später
Polizei – Am Sonntagabend gegen 20:00 Uhr informierte ein 46-jähriger Mann aus Schwandorf die Polizei über einen Wildunfall auf der B85 bei Haselbach. Der Mann gab an, mit seinem BMW ein Reh erfasst zu haben und nun eine Bescheinigung für die Versicherung zu benötigen. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 3.000 Euro geschätzt.

Unfall geschah bereits 17 Stunden zuvor
Das Problem: Der Wildunfall hatte sich nicht, wie ursprünglich vermutet, kurz zuvor ereignet, sondern bereits 17 Stunden früher. Der Fahrzeugführer hatte den Vorfall nicht sofort gemeldet und sich auch nicht um das verletzte Tier gekümmert, das nach dem Aufprall in den Wald geflüchtet war.
Verstoß gegen das Bayerische Jagdgesetz
Nach dem Bayerischen Jagdgesetz sind Fahrzeugführer bei Wildunfällen verpflichtet, unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle oder den zuständigen Jagdpächter zu informieren. Nur so kann eine zeitnahe Nachsuche erfolgen, um das verletzte Tier gegebenenfalls von seinen Leiden zu erlösen.
Da der 46-Jährige dieser Pflicht nicht nachkam, erwartet ihn nun – zusätzlich zur gewünschten Versicherungsbescheinigung – eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Jagdgesetz.
Fazit: Wildunfälle sind nicht nur ein Versicherungsfall, sondern auch eine tierschutzrechtlich relevante Angelegenheit, die eine sofortige Meldung erfordert. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein.