Ein 40-jähriger Mann drang unberechtigt in einen Garten ein und leistete bei der Festnahme massiven Widerstand gegen die Beamten. Der Vorfall in der Friedrich-Flick-Straße endete für den Aggressor in einer Fachklinik, drei Polizisten wurden leicht verletzt.

Ungebetener Gast am Abend
Am frühen Abend des 11. April 2026 alarmierte ein besorgter Anwohner der Friedrich-Flick-Straße im Schwandorfer Stadtteil Fronberg die Polizei. Grund des Anrufs war eine fremde Person, die sich unbefugt auf seinem Privatgrundstück aufhielt. Eine Streifenwagenbesatzung begab sich umgehend vor Ort. Die Beamten trafen im Garten des Anwesens auf einen 40-jährigen Mann. Bei dem Deutschen handelte es sich um einen polizeibekannten Betäubungsmittelkonsumenten.
Aggressives Verhalten und Festnahme
Bereits beim ersten Kontakt zeigte sich der 40-Jährige gegenüber den Polizisten äußerst aggressiv und unkooperativ. Kooperative Maßnahmen waren nicht möglich. Aufgrund der fortgesetzten Aggression und zur Unterbindung weiterer Störungen mussten die Beamten den Mann fesseln. Es wurde entschieden, den Unruhestifter in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen, um die Situation vor Ort zu befrieden.
Massiver Widerstand beim Transport
Der Mann dachte jedoch nicht daran, sich der Maßnahme zu fügen. Bereits auf dem Weg zum wartenden Dienstfahrzeug wehrte er sich massiv. Er sperrte sich mit seiner vollen Körperkraft gegen die Verbringung in den Wagen. Nur unter Mühe gelang es den Polizisten, den Mann ins Auto zu befördern und zur Polizeiinspektion zu transportieren.
Eskalation in der Dienststelle
Auch in den Diensträumen der Polizeiinspektion setzte sich das hochaggressive Verhalten des Mannes fort. Er trat einem Beamten gezielt gegen das Schienbein. Die Einsatzkräfte mussten den 40-Jährigen, der sich auch hier mit Händen und Füßen gegen jede Maßnahme sperrte, weiterhin fixiert halten.
Da der Mann offensichtlich unter einem psychischen Ausnahmezustand litt, wurde nach ärztlicher Begutachtung seine Unterbringung in einer Fachklinik veranlasst. Bei dem gesamten Einsatz wurden drei Polizeibeamte leicht verletzt, blieben jedoch glücklicherweise dienstfähig. Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Straftatbestände
Hausfriedensbruch: Widerrechtliches Eindringen in befriedetes Besitztum.
Widerstand / Tätlicher Angriff: Gewalt gegen Amtsträger während der Diensthandlung.
