Kümmersbruck, Drogenfund Egepaar Regensburg, Polizei, Kriminalpolizei, Cham, Bundespolizei, Waidhaus, Gefängnis, Schwandorf

Kontrolle im Hausflur


Widerstand und Beleidigungen


Unklare Hintergründe und Diebstahl


Platzverweis und Strafverfahren


⚠️ Sicherheitshinweis & Rechtliches

Polizeiliche Maßnahmen: Polizeibeamte sind im Rahmen ihrer Dienstausübung berechtigt, Personenkontrollen und Durchsuchungen durchzuführen, wenn ein entsprechender Verdacht oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Widerstand: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist eine Straftat nach § 113 StGB und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Beleidigung: Auch die Beleidigung von Polizeibeamten ist strafbar (§ 185 StGB).