Am Mittwochvormittag, gegen 11:30 Uhr, alarmierten Anwohner in der Dieselstraße in Schwandorf die Polizei. Sie berichteten von lauten Schreien, die aus der Wohnung einer Frau drangen. Da die Bewohnerin als Betäubungsmittelkonsumentin polizeibekannt war, wurden umgehend mehrere Streifenwagen zum Einsatzort entsandt.

Kontrolle im Hausflur
Beim Eintreffen am Mehrfamilienhaus trafen die Polizeibeamten im Hausflur auf drei Männer, die ebenfalls der lokalen Drogenszene zugerechnet werden. Einer der Männer, ein 30-Jähriger, führte einen Baseballschläger mit sich, setzte diesen jedoch nicht ein. Aufgrund der unklaren Situation in der Wohnung entschlossen sich die Beamten, die drei Männer zu kontrollieren und zu durchsuchen.
Widerstand und Beleidigungen
Die Situation eskalierte schnell, als ein 23-jähriger Mann aus der Gruppe aggressiv auf die polizeilichen Maßnahmen reagierte. Eine höfliche Aufforderung, das Rauchen im Hausflur zu unterlassen, beantwortete er mit heftigen Beleidigungen gegen die Beamten. Als die Polizisten ihn durchsuchen wollten, sperrte er sich und versuchte, sich loszureißen. Die Beamten mussten ihn schließlich fesseln, um die Durchsuchung durchzuführen. Während der gesamten Maßnahme beleidigte der 23-Jährige die Polizisten fortlaufend massiv. Verbotene Gegenstände wurden bei ihm jedoch nicht gefunden.
Unklare Hintergründe und Diebstahl
Parallel zur Kontrolle im Hausflur überprüften andere Beamte die Wohnung, aus der die Schreie gemeldet worden waren. Dort konnten keine Hinweise auf Straftaten festgestellt werden, und die Hintergründe der Schreie blieben unklar. Während der turbulenten Szenen im Hausflur nutzte ein dritter Mann aus der Gruppe, ein 31-jähriger, polizeibekannter Dieb, die Gelegenheit. Er stahl dem gefesselten 23-Jährigen dessen Geldbörse und Handy, welche während der Durchsuchung auf dem Boden abgelegt worden waren. Dieser Diebstahl wurde jedoch von der Body-Cam eines Polizeibeamten aufgezeichnet.
Platzverweis und Strafverfahren
Aufgrund des aggressiven Verhaltens wurde auch der Baseballschläger des 30-Jährigen zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Allen drei Männern wurde ein Platzverweis erteilt, dem sie schließlich nachkamen. Den 23-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Der 31-jährige Langfinger muss sich wegen Diebstahls verantworten.
⚠️ Sicherheitshinweis & Rechtliches
Polizeiliche Maßnahmen: Polizeibeamte sind im Rahmen ihrer Dienstausübung berechtigt, Personenkontrollen und Durchsuchungen durchzuführen, wenn ein entsprechender Verdacht oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Widerstand: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist eine Straftat nach § 113 StGB und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Beleidigung: Auch die Beleidigung von Polizeibeamten ist strafbar (§ 185 StGB).
