Pyrotechnik

Feuerwerkskörper aus Tschechien sind bereits jetzt wieder auf dem Vormarsch. In den vergangenen Tagen und Wochen stellten die Beamten der Polizeiinspektion Waldsassen vermehrt die Einfuhr von illegalen Böllern und Raketen aus Tschechien fest. Reisende aus Deutschland und den angrenzenden EU-Ländern haben die gefährlichen Souvenirs bei der Heimreise im Fahrzeug.
Alle Jahre wieder lockt das Angebot auf den grenznahen Märkten in Tschechien zum Kauf von Pyrotechnik.
Allein im vergangenen Jahr stellten die Beamten der Inspektion Waldsassen rund 50.000 illegale Böller und Raketen bei Reisenden sicher. Das Gesamtgewicht der sichergestellten Gegenstände betrug im Jahr 2023 mehr als 1,5 Tonnen.
Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper (Pyrotechnik) ist wegen ihrer Gefährlichkeit strafbar. Wer illegale Feuerwerkskörper nach Deutschland einführt, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz. Die Folge ist eine Strafanzeige, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren seitens der Justiz geahndet werden kann. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen besteht eine nicht unerhebliche Gefahr für die Gesundheit. Immer wieder kommt es trotz sachgemäßer Handhabung von pyrotechnischen Gegenständen zu schweren Verletzungen.
Die Asservate werden von einer Fachfirma bei der Polizeidienststelle abgeholt und bis zum Abschluss des Strafverfahrens zwischengelagert. Danach werden sie der Vernichtung zugeführt. Die nicht unerheblichen Kosten für Lagerung und Verwertung trägt ebenfalls der Beschuldigte. Hierbei können Kosten in Höhe von vierstelligen Beträgen entstehen.
Was ist in Deutschland erlaubt?
In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden und ein Zulassungszeichen (CE-Kennzeichnung und vierstellige Registriernummer) tragen.
Das Sprengstoffgesetz teilt die Pyrotechnik in vier Kategorien ein.
F1: z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen – erlaubnisfrei
F2: Böller und Raketen mit der Kennzeichnung F2, mit gültiger BAM-/ CE-Kennzeichnung – erlaubnisfrei
F3/ F4: Pyrotechnische Gegenstände mit dieser Kennzeichnung sind erlaubnispflichtig. Für den Umgang und die Einfuhr nach Deutschland ist eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich.
In der Praxis häufig problematisch sind gefälschte Kennzeichnungen. Die Zulassungszeichen F-/ BAM-/ CE- werden von Fälschern nachgeahmt. Für Privatpersonen sind diese Fälschungen nur schwer zu erkennen.