Von der Schreckschusspistole bis zum Schlagring wurden zahlreiche Waffen aus dem Verkehr gezogen, um die Sicherheit während der Weihnachtszeit und des Jahreswechsels zu gewährleisten.
Fokus auf Sicherheit im Reiseverkehr
Um den stark erhöhten Reiseverkehr rund um die Feiertage zu schützen, erließ die Bundespolizeidirektion München vom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026 eine Allgemeinverfügung. Diese untersagte das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen am Regensburger Hauptbahnhof – auch solcher, die nach dem regulären Waffengesetz eigentlich erlaubt wären.
Die Bilanz der Beamten des Bundespolizeireviers Regensburg ist beachtlich: Insgesamt wurden 35 gefährliche Gegenstände sichergestellt, darunter:
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Eine Schreckschusspistole
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Ein Schlagring
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17 Messer (davon fünf Einhandmesser)
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Sieben Sprühgeräte zur Tierabwehr oder Reizstoffe

Markante Vorfälle: Selbstverteidigung und Anscheinswaffen
Bereits zum Start der Maßnahme am 28. November stoppten die Fahnder einen 22-jährigen Deutschen. In seiner Jacke trug er griffbereit eine 9-mm-Schreckschusspistole. Seine Begründung: Er führe die Waffe zur Selbstverteidigung mit sich. Die Pistole wurde eingezogen, gegen den Mann wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Kurz vor Weihnachten, am 23. Dezember, fiel den Beamten ein 15-jähriger Iraker am Haupteingang auf. Der Jugendliche war aus seiner Unterkunft abgängig. Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten eine täuschend echt aussehende Pistole aus schwarzem Kunststoff. Da solche Anscheinswaffen im öffentlichen Raum verboten sind und zu gefährlichen Verwechslungen führen können, wurde auch diese sichergestellt.
Rechtliche Konsequenzen
Die Bilanz umfasst nicht nur Sicherstellungen, sondern auch handfeste Ermittlungsverfahren:
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Zehn Straf- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
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In drei Fällen handelte es sich um verbotene Waffen.
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Drei Personen (zwei Frauen, ein Mann) wurden zudem wegen Diebstahls mit Waffen angezeigt.
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13 weitere Personen verstießen gegen die spezifische Allgemeinverfügung, indem sie gefährliche Gegenstände bei sich hatten, die zwar legal zu besitzen, aber im Bahnhofsbereich temporär verboten waren.
📋 Kompakt-Faktencheck
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Ort: Hauptbahnhof Regensburg
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Zeitraum: 28.11.2025 bis 04.01.2026
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Maßnahme: Allgemeinverfügung (Mitführverbot gefährlicher Gegenstände)
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Sicherstellungen: 35 Gegenstände (Messer, Pistolen, Sprays, Schlagring)
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Verfahren: 10 Ermittlungsverfahren (Waffengesetz & Diebstahl)
🔍 Präventionshinweis
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen von Waffen oder täuschend echten Spielzeugwaffen (Anscheinswaffen) in der Öffentlichkeit hohe Bußgelder nach sich ziehen kann und im Ernstfall zu lebensgefährlichen Situationen führt, wenn Einsatzkräfte von einer echten Bedrohung ausgehen müssen.
